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Datenschützer: Corona-Pandemie ist eine Herausforderung


Wiesbaden
Datenschützer: Corona-Pandemie ist eine Herausforderung

Von dpa
10.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Datenschutzbeauftragter RoßnagelVergrößern des Bildes
Alexander Roßnagel spricht im Plenarsaal des hessischen Landtags. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die Corona-Pandemie hat den Datenschutz nach Einschätzung des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten vor neue Herausforderungen gestellt. "Sie hat im Jahr 2020 zu einem enormen Digitalisierungsschub geführt – und damit aber auch zu einer Zunahme von Datenschutzproblemen", erklärte Alexander Roßnagel am Mittwoch im Landtag in Wiesbaden bei der Vorstellung des Datenschutzberichtes für das Jahr 2020.

Die Aufsichtsbehörden hätten viele Datenverarbeitungen, die in der gesellschaftlichen Notsituation erforderlich waren, vorübergehend geduldet. "Jetzt, wo wir beginnen, uns an Corona als endemische Erscheinung zu gewöhnen, wird es Zeit, alle vorübergehend geduldeten Lösungen auf den Prüfstand zu stellen", sagte Roßnagel.

In Hessen wird der Datenschutz nach seinen Worten allgemein akzeptiert. Das wichtigste Ergebnis des Berichts sei, dass er keine schwerwiegenden Verstöße verzeichne. "Ganz im Gegensatz zur Entwicklung in Deutschland und in der Welt", erklärte der Experte. Dort seien technische, wirtschaftliche und politische Entwicklungen zu beobachten, die die Persönlichkeitsrechte Betroffener zunehmend gefährdeten.

Der Juraprofessor Roßnagel war im Frühjahr 2021 offiziell in sein Amt eingeführt worden. Er ist der Nachfolger des langjährigen Amtsinhabers Michael Ronellenfitsch. Der vorgestellte Tätigkeitsbericht wurde noch von Ronellenfitsch erstellt. Zu den Ergebnissen speziell bei Datenschutzfragen in der Corona-Pandemie zähle unter anderem, dass Fiebermessen als Zutrittsvoraussetzung nur in Einzelfällen in systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen zulässig sei, erklärte Roßnagel. Dies müsse unter strengen Sicherheitsvorgaben und nach umfassender Information der Betroffenen geschehen.

Schulen dürfen ärztliche Atteste zur Befreiung vom Tragen einer Corona-Schutzmaske nicht kopieren und die Diagnosen nicht speichern, erläuterte der oberste hessische Datenschützer. Auch Schwimmbäder dürften Gesundheitsdaten von Besuchern zwar prüfen, aber nicht speichern. Die Kontaktnachverfolgung in Restaurants und anderen Betrieben müsse datenschutzkonform geschehen. "Die dabei erhobenen Daten dürfen nicht für das Versenden von Werbung oder für private Einladungen zweckentfremdet werden", betonte Roßnagel.

Er sprach auch die Fälle von unberechtigten Abfragen aus Polizeicomputern an – etwa im Zusammenhang mit den mit "NSU 2.0" unterzeichneten Drohschreiben. Der hessische Datenschutzbeauftragte habe mehrfach beanstanden müssen, dass ihm diese Vorfälle zu spät gemeldet worden seien, sagte Roßnagel. "Inzwischen wurde Einigkeit erzielt, dass solche Meldungen spätestens 72 Stunden nach Kenntnis eines Verdachts und nicht erst nach Abschluss der Ermittlungen zu melden sind."

Das Recht auf Akteneinsicht bei öffentlichen Stellen werde von den Bürgern vermehrt in Anspruch genommen, sei aber noch entwicklungsfähig, erklärte Roßnagel. Dieses Recht gelte in Hessen unmittelbar nur für die Landesverwaltung. Im Gegensatz zu allen zwölf Bundesländern mit Informationsfreiheitsgesetzen sehe die hessische Regelung vor, dass das Gesetz für Kommunen, Kreise und Städte erst dann gelte, wenn sie dies durch Satzung beschlossen hätten. "Dies ist bisher nur selten geschehen", sagte Roßnagel.

Erst drei Landkreise, eine Großstadt und wenige kleine Städte hätten sich für eine Informationsfreiheitssatzung entschieden. "Hier wird nachzubessern sein", kritisierte der Jurist und ergänzte, er sehe auch auf Landesebene Verbesserungspotential. Denn das Gesetz nehme Polizei und Verfassungsschutz ebenso wie die Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern vollständig von der Informationsfreiheit aus. Dass es etwa aus Gründen der Geheimhaltung Ausnahmen geben müsse, sei zwar selbstverständlich, sagte Roßnagel. Dies sei aber kein Grund, einen Bereich komplett auszuklammern.

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