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"Querdenken"-Gründer Ballweg scheitert mit Verfassungsbeschwerde


Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
"Querdenken"-Gründer Ballweg scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Von dpa, mics

07.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Michael Ballweg, Gründer der Initiative "Querdenken 711" (Archiv): Aus den anfänglichen lokalen Demonstrationen entwickelte sich eine bundesweite Protestbewegung.Vergrößern des BildesMichael Ballweg, Gründer der Initiative "Querdenken 711" (Archiv): Aus den anfänglichen lokalen Demonstrationen entwickelte sich eine bundesweite Protestbewegung. (Quelle: Arnulf Hettrich via www.imago-images.de)
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Erneute Niederlage für "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg. Auch das Bundesverfassungsgericht weist den Stuttgarter und seine Anwälte ab.

Michael Ballweg bleibt weiter in Haft: Auch die Verfassungsbeschwerde des "Querdenken"-Initiators gegen seine andauernde Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim ist gescheitert. Wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag in Karlsruhe auf Anfrage sagte, ist die Beschwerde mit dem Aktenzeichen "2 BvR 146/23" nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Damit sei auch der Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegenstandslos. Zu den Gründen konnte der Gerichtssprecher noch keine Auskunft geben. Ballweg könnte jetzt noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Anfang des Jahres entschieden, dass der 48-Jährige auch über die Frist von einem halben Jahr wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben muss. Er sei des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Die Polizei hatte Ballweg am 29. Juni vergangenen Jahres festgenommen. Seither sitzt er in U-Haft.

Ballweg-Anwälte wollen vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Aus Sicht von Ballwegs Anwälten ist die Argumentation nicht hinnehmbar. Zudem monierten sie, dass Richter Haftprüfungstermine abgebrochen hätten, ohne dass Ballweg seine Sichtweise vollständig habe vortragen können. Seine Anwälte hatten im Januar erklärt, die Verfassungsbeschwerde sei notwendig, um im nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.

Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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