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Ballweg-Verfahren: Gericht lehnt Befangenheitsanträge ab


Betrugsprozess
Ballweg-Verfahren: Gericht lehnt Befangenheitsanträge ab

Von dpa
Aktualisiert am 28.03.2025Lesedauer: 2 Min.
Prozess gegen Gründer der «Querdenken»-BewegVergrößern des Bildes
Ballweg muss sich unter anderem wegen versuchten Betrugs verantworten. (Archivfoto) (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)
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Schlappe für die Staatsanwaltschaft: Sie hält die Strafkammer im Ballweg-Verfahren für befangen – das Gericht sieht das aber nicht so. Der Prozess kann weitergehen.

Das Landgericht Stuttgart hat im Betrugsprozess gegen "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg Befangenheitsanträge gegen drei Berufsrichter abgelehnt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft in Stuttgart, die die Anträge gestellt hatte. Man habe die Beschlüsse bekommen, sagte eine Sprecherin. Zunächst hatte der "Südkurier" darüber berichtet. Das Landgericht teilte dazu am Abend mit, dass die Anträge als unbegründet zurückgewiesen worden seien.

Damit kann der Prozess gegen Ballweg fortgesetzt werden. Andernfalls hätte das Verfahren, das bereits seit einigen Monaten läuft, neu aufgesetzt werden müssen. Ballweg muss sich wegen versuchten Betrugs verantworten, auch Steuern soll er laut Anklage hinterzogen haben. Der 27. Verhandlungstag vor knapp zwei Wochen begann mit einem Paukenschlag: Die Strafkammer schlug eine Einstellung des Betrugsprozesses vor – wegen Geringfügigkeit. Die Richter sind der Meinung, dass man dem 50-jährigen Unternehmer keinen Vorsatz nachweisen könne.

Lediglich vorläufige Auffassung des Gerichts

Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag des Gerichts jedoch ab. Eine Verurteilung sei weiterhin wahrscheinlich, so die Ankläger. Schließlich beantragte die Staatsanwaltschaft Befangenheitsanträge gegen die Berufsrichter in dem Verfahren.

Das Gericht wies diese nun zurück. Dass die Richterin einen 14-seitigen Vermerk über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Rechtsgespräch verlesen habe, sei nicht zu beanstanden, teilte das Gericht mit. "Hierdurch seien der Angeklagte und die Öffentlichkeit umfassend informiert worden". Das stehe im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Außerdem habe die Kammer wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine vorläufige Auffassung zum derzeitigen Verfahrensstand und nicht um eine bereits feststehende Auffassung handele.

Nur ein kleiner Restbetrag bleibt

Ballweg soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe mehr als eine Million Euro von Tausenden Menschen für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung von Geldern getäuscht haben. Die Ankläger werfen ihm vor, 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben.

Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die "Querdenken"-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro. Ballweg ist nicht wegen Betrugs, sondern nur wegen versuchten Betrugs angeklagt, weil einigen Spendern wohl gleichgültig war, was mit dem Geld passiert, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

"Querdenken"-Initiator saß monatelang in U-Haft

Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft von Beginn an zurückgewiesen. Der "Querdenken"-Initiator saß wegen der Vorwürfe ab Juni 2022 bereits monatelang in Untersuchungshaft, weil die Behörden von einer Fluchtgefahr ausgingen. Immer wieder hatten seine Anhänger vor dem Gefängnis demonstriert. Im April 2023 war er aus der Haft entlassen worden.

Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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