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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bamberg Böllerverbot gilt auch auf Privatgrundstücken
In Bamberg sind die Regelungen zu Silvesterböllern besonders streng. Hier verbietet die Stadt das Zünden von Pyrotechnik sogar auf Privatgrundstücken.
An Silvester gelten in Bamberg spezielle Regeln für das Feuerwerk. Die Stadt hat klargestellt, dass das Verbot auch für Privatgrundstücke in den betroffenen Zonen gilt. Es gibt darüber hinaus auch ein komplettes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in Teilen der Altstadt, auf der Altenburg sowie auf dem Michaelsberg.
Die Stadt Bamberg macht ihre Bürger darauf aufmerksam, dass pyrotechnische Gegenstände laut Bundesgesetz ohnehin nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen abgebrannt werden dürfen. Mit dem Verbot soll historischer Gebäudebestand geschützt, die Andacht von Kirchenbesuchern und das Ruhebedürfnis kranker und alter Menschen gewahrt und Kinder vor Lärm geschützt werden.
Verstärkte Polizeikontrollen am Michaelsberg
Die Bürgerspitalstiftung wird in der Silvesternacht die Zugänge zum Michaelsberg für die Öffentlichkeit sperren, um größere Schäden zu vermeiden. Dabei soll die Polizei auch in diesem Jahr wieder verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Auch in München gilt eine strenge Regelung, was das Zünden von Böllern an Silvester anbelangt.
Hausbesitzern wird empfohlen, zur Gefahrenminderung beizutragen, indem sie Gebäudeöffnungen gut verschließen, Brandgut reduzieren oder entfernen und regelmäßig kontrollieren.
- Pressemitteilung der Stadt Bamberg: "Damit Silvester nicht zur Katastrophe wird" (vom 28.12.2023)
- infranken.de: "Auch Privatgrundstücke mit eingeschlossen: Strenges Feuerwerksverbot für Silvester in Bamberg" (30.12.2023)