t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünster

Ex-Bürgermeister wegen Bestechung zu Haftstrafe verurteilt


Landgericht Münster
Ex-Bürgermeister wegen Bestechung zu Haftstrafe verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 11.12.2024 - 15:40 UhrLesedauer: 1 Min.
Prozess gegen ehemaligen Bürgermeister von OstbevernVergrößern des Bildes
Das Landgericht Münster hat beide Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurteilt. (Archivbild - Angeklagte mit verdeckten Gesichtern) (Quelle: Guido Kirchner/dpa/dpa-bilder)
News folgen

Als Bürgermeister in Ostbevern soll er Gelder eines Unternehmers für den Bau seines Eigenheims erhalten haben. Ein Gericht in Münster verurteilt ihn wegen Bestechung zu einer Haftstrafe.

Der frühere Bürgermeister der Gemeinde Ostbevern östlich von Münster ist wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Münster sah es als erwiesen an, dass er einen befreundeten Unternehmer bei der Vergabe von mehreren Gemeinde-Grundstücken bevorzugte, wie ein Sprecher des Landgerichts Münster berichtete. Dafür habe ihm der Unternehmer laut Feststellung des Gerichts eine Summe von 300.000 Euro versprochen.

Der ebenfalls angeklagte Unternehmer wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Bestechung verurteilt. Laut Landgericht wollte der Ex-Bürgermeister das versprochene Geld nutzen, um damit den Bau seines Eigenheims zu finanzieren. Tatsächlich geflossen waren demnach 61.000 Euro. Das Gericht habe zulasten des Ex-Bürgermeisters auch die Einziehung von 61.000 Euro angeordnet, schilderte der Gerichtssprecher.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Bestechlichkeit für Ex-Bürgermeister Wolfgang Annen (CDU) verlangt. Für den Unternehmer hatte sie eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Bestechung gefordert. Die Verteidiger hatten in beiden Fällen auf Freispruch plädiert.

Der ehemalige CDU-Politiker - er war von 2014 bis 2020 im Amt - und der Unternehmer hatten die Vorwürfe beide bestritten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Themen



TelekomCo2 Neutrale Website