Umweltpolitik Fünf Klagen am NRW-OVG gegen Regionalplan Ruhr

Seit rund einem Jahr ist er in Kraft. Mit Ablauf der Klagefrist sind insgesamt fünf Verfahren gegen die Regionalplanung Ruhr am Gericht in Münster anhängig. Offen ist, wann verhandelt wird.
Münster - (dpa/lnw) Gegen den seit Anfang 2024 gültigen Regionalplan Ruhr liegen am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) insgesamt fünf Klagen vor. Mit Ablauf der Klagefrist Ende Februar 2025 sind in Münster noch Verfahren des Umweltverbandes BUND sowie eines Abgrabungsunternehmens aus Rees eingegangen, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. Weitere Kläger sind mehrere Kommunen und Kreise vom Niederrhein, ein Grundstückseigentümer aus Hünxe und die Stadt Marl.
Der Regionalplan war erst im November 2023 nach langem Streit von der Versammlung des zuständigen Regionalverbandes Ruhr (RVR) beschlossen worden. Zuvor hatten die Kommunen 2022 schon einmal erfolgreich gegen einen früheren Planentwurf beim Oberverwaltungsgericht geklagt. Der RVR hatte daraufhin eine überarbeitete Fassung vorgelegt, die ein Fünftel weniger Kiesabbaufläche vorsah.
Klagen haben verschiedene Gründe
Die jetzt anhängigen Klagen haben unterschiedliche Themen. Neben dem Kiesabbau am Niederrhein geht es im Fall der Stadt Marl um eine Abfalldeponie. Der Regionalverband des BUND wirft dem RVR dagegen grundsätzliche Mängel in der Planung vor. Außerdem verstoße der Regionalplan gegen zahlreiche Bestimmungen des höherrangigen Landesentwicklungsplans.
Das OVG hatte in seiner Jahrespressekonferenz angekündigt, die Klagen der Kommunen vom Niederrhein und des Grundstückseigentümers noch im Jahr 2025 zu verhandeln. Nach Angaben des Gerichts sei aber jetzt offen, welche Auswirkungen die neu eingegangenen Klagen auf den Zeitplan des zuständigen Senats hat.
- Nachrichtenagentur dpa