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Aussagen verstorbener Zeugen im Prozess gegen Held verlesen


Mainz
Aussagen verstorbener Zeugen im Prozess gegen Held verlesen

Von dpa
06.09.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. (Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Im Korruptions- und Untreueprozess gegen den früheren Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held (SPD) sind am Montag die Aussagen von zwei verstorbenen Zeugen verlesen worden. Beide besaßen Grundstücke, die zur Erschließung eines Baugebiets an die Stadt verkauft wurden. Die von der Stadt an zwei Mitangeklagte gezahlten Maklergebühren und die von diesen überwiesenen Spenden an den SPD-Ortsverein Oppenheim stehen im Mittelpunkt des im Mai begonnenen Prozesses am Landgericht Mainz. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 16. September.

In der polizeilichen Vernehmung vom August 2017 gab die inzwischen verstorbene Zeugin an, dass es für ihr Grundstück nur das Kaufangebot der Stadt gab und dass sie keinen Makler für den Verkauf beauftragt habe. Auch habe es keine Maklerklausel im Kaufvertrag gegeben. Mit Held sei sie freundschaftlich verbunden gewesen.

Hingegen gab der zweite, in diesem Jahr verstorbene Zeuge zu Protokoll: "Da ich Herrn Held nicht mag, wollte ich keinen direkten Kontakt zu ihm haben." Der Verkauf für sein Grundstück wäre daher ohne die Vermittlertätigkeit des Mitangeklagten F. nicht zustande gekommen. Er habe die Vermittlung von F. aber "eher als Gefallen, nicht als geschäftliche Tätigkeit" verstanden, heißt es in dem vom Vorsitzenden Richter Wolfgang Eckert verlesenen Vernehmungsprotokoll. Es habe keine anderen Kaufinteressenten als die Stadt gegeben.

Die Verteidigerin Sarah Moritz und der Verteidiger Felix Rettenmaier verlasen anschließend schriftliche Erklärungen zu Zeugenaussagen vergangener Sitzungstage. Dabei sei deutlich geworden, dass der Mitangeklagte F. "als entgeltlicher Vermittler" in die Grundstücksgeschäfte eingebunden gewesen sei, sagte Rettenmaier. Er habe die Grundstücksgeschäfte bis zum Abschluss der Kaufverträge koordiniert und die dafür erhaltenen Einnahmen ordnungsgemäß verbucht und versteuert.

In dem Prozess geht es um Maklercourtagen in Gesamthöhe von rund 200.000 Euro. Im Gegenzug sollen die Mitangeklagten Spenden an den SPD-Ortsverein über 24.600 Euro überwiesen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem zuvor verabredeten Zusammenhang zwischen Maklercourtagen und Spenden aus und hat die Spenden daher als getarntes Bestechungsgeld bezeichnet.

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