Mehr Rechte für Ehrenamtliche Geändertes Brand- und Katastrophenschutzgesetz tritt in Kraft

Noch vor Silvester hat Rheinland-Pfalz ein geändertes Brand- und Katastrophenschutzgesetzt veröffentlicht. Es stärkt vor allem Rechte von ehrenamtlichen Helfern.
Einen Tag vor Silvester tritt in Rheinland-Pfalz an diesem Mittwoch das neu gefasste Brand- und Katastrophenschutzgesetz in Kraft. Es stärkt die Rechte von ehrenamtlichen Helfern und erleichtert die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf. "Mit dem Gesetz haben wir die maßgebliche rechtliche Grundlage an die Bedürfnisse der Praxis angepasst und damit diesen für unsere Bevölkerung so wichtigen Bereich zukunftsfähig ausgerichtet", sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD) am Dienstag.
Das neue Gesetz eröffnet die Möglichkeit von öffentlich-rechtlichen Partnerschaftsvereinbarungen zwischen Kommunen und Betrieben. Es regelt zudem, dass die Feuerwehr keine allgemeine Gefahrenabwehrbehörde mit Zuständigkeiten zur Abwehr aller erdenklichen Gefahren ist. So sollen die ehrenamtlichen Helfer nicht mehr wegen "feuerwehrfremder Aufgaben" wie der Fahrbahnreinigung von Ölspuren den Arbeitsplatz verlassen müssen. Die Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige wird landesweit auf 67 Jahre angehoben.
- Nachrichtenagentur dpa