Jetzt wird wegen Mordes ermittelt 19-Jähriger erschossen – Tatvorwurf verschärft
Aus Totschlag wird Mord: Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach dem Tötungsdelikt am 19-jährigen Jesse L. den Tatvorwurf verschärft. Einem Bericht zufolge soll Zahnarztsohn Max D. aus Habgier geschossen haben.
Drei Wochen nachdem die Leiche des 19-jährigen Jesse L. auf einem Feld bei Schkeuditz gefunden wurde ermittelt die Staatsanwaltschaft nun nicht mehr wegen Totschlags gegen den mutmaßlichen Schützen Max D., sondern wegen Mordes.
Das bestätigte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz t-online am Mittwoch. Zu den Hintergründen wollte er sich nicht äußern.
Bericht: Leipziger aus Habgier getötet
Laut "Bild" haben die bisherigen Ermittlungen ergeben, dass mindestens ein Mordmerkmal erfüllt sein könnte. Das Blatt nennt Habgier als mutmaßliches Motiv für die Tat: Zahnarztsohn Max D. soll wegen misslungener Drogengeschäfte hochverschuldet gewesen sein.
Hierzu wollte sich die Staatsanwaltschaft offiziell nicht äußern. "Das Verfahren läuft", sagte Oberstaatsanwalt t-online lediglich.
Der geänderte Tatvorwurf kann weitreichende Folgen für Max D. haben: Auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe. Mögliche Mordmerkmale sind neben Habgier unter anderem Heimtücke, Grausamkeit, Mordlust oder der Versuch, durch die Tat eine andere Straftat zu verdecken. Totschlag kann in besonders schweren Fällen zwar ebenfalls mit lebenslanger Haft belegt werden, es sind aber auch weitaus geringere Strafen möglich.
Polizei Leipzig sucht weiter nach Zeugen
Jesse L. aus Leipzig war am 11. Januar in Halle gewesen, auf dem Rückweg verschwand er. Die Polizei suchte eine Woche nach ihm, dann wurde seine Leiche auf einem Feld zwischen Leipzig und Halle neben der S-Bahn-Strecke entdeckt. Medienberichten zufolge wurde er mit einem Kopfschuss getötet.
Der 20-jährige Max D. sitzt seit dem 18. Januar als dringend Tatverdächtiger in U-Haft. Die Polizei bittet Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Fall geben können, sich unter der Telefonnummer (0341) 966 4 6666 bei der Kripo zu melden.
- Telefonat mit der Staatsanwaltschaft
- "Bild": "Plante der Zahnarztsohn den Mord an Jesse?"
- Strafgesetzbuch: §211 Mord, §212 Totschlag