Leipzig Sozialverband: Grundrente taugt nicht gegen Altersarmut
Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen hat eine Reform der vor einem Jahr eingeführten Grundrente angemahnt. So müssten auch Zeiten der Erwerbsminderung und der Arbeitslosigkeit angerechnet werden. Derzeit werde die Leistung von vielen Erwerbsminderungsrentnern nicht berücksichtigt, da sie nicht auf die geforderten 33 Beitragsjahre kämen, teilte der Verband auf Anfrage mit. Zudem müsse die Grundrente wie die Mütterrente unabhängig vom Einkommen ausgezahlt werden, forderte der Verband.
"Als wirksames Instrument gegen Altersarmut taugt die Grundrente nicht", erklärte VdK-Sprecher Philipp Stielow. Was den Betroffenen als Zuschlag auf ihre oft minimale Rente zugestanden werde, bewege sich meist nur im ein- bis zweistelligen Bereich. "In unserer Beratung melden sich verzweifelte Mitglieder, die auf eine deutliche Verbesserung ihrer finanziellen Lage gehofft hatten und jetzt beispielsweise mit einer Grundrente von 5,60 Euro brutto abgespeist werden."
Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums wird die Grundrente durchschnittlich 75 Euro monatlich betragen. Auch das reicht aus Sicht des VdK nicht aus, um beispielsweise die steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere für Heizung und Strom, aufzufangen.
Die Ansprüche auf Grundrente werden nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland noch bis Ende dieses Jahres geprüft. Daher könnten derzeit keine Angaben darüber gemacht werden, wie viele der 827.270 Rentner in Thüringen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben. Bundesweit werden Schätzungen zufolge von 21,2 Millionen Rentnern rund 1,3 Millionen Anspruch auf Grundrente haben.
Der Aufschlag für langjährige Geringverdiener wird von der Deutschen Rentenversicherung in einem komplexen Verfahren errechnet. Da auch entsprechende Datensysteme aufgebaut werden mussten, konnten die ersten Grundrentenbescheide erst im Juli vergangenen Jahres verschickt werden.