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Subventionsbetrug: Petry setzt auf erneuten Freispruch


Leipzig
Subventionsbetrug: Petry setzt auf erneuten Freispruch

Von dpa
17.08.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des Bildes
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry muss sich seit Dienstag erneut wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrugs vor Gericht verantworten. In erster Instanz war die 46-Jährige vom Amtsgericht Leipzig freigesprochen worden. Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, über die nun vor dem Landgericht der Messestadt verhandelt wird.

Die Anklagebehörde hatte Petry vorgeworfen, eine Förderung für eine sogenannte Turn-Around-Beratung für ihr Unternehmen erhalten zu haben. Allerdings habe die Beratung nicht der Firma, sondern ausschließlich der Vorbereitung und Begleitung ihrer persönlichen Insolvenz gegolten.

Das in Leipzig ansässige Unternehmen der promovierten Chemikerin hatte einen patentierten Kunststoff hergestellt, der bei Reifenpannen helfen sollte. Die Staatsanwaltschaft hatte in erster Instanz eine Verurteilung zu 30 000 Euro Geldstrafe wegen Subventionsbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung gefordert.

Das Amtsgericht Leipzig hatte Petry am 8. Januar 2020 von den Vorwürfen freigesprochen. Es sah es nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass die Bundestagsabgeordnete 2014 Fördermittel für ihre in Schieflage geratene Firma unrechtmäßig verwendet hatte.

Petry äußerte sich zum Prozessauftakt am Dienstag nicht, sagte aber am Rande der Verhandlung, sie sei zuversichtlich, dass der Freispruch aus der ersten Instanz Bestand haben werde. Das Landgericht hat für das Verfahren weitere Termine am 19. und 24. August sowie
6. September angesetzt. Mit einer Entscheidung wird Mitte September gerechnet.

Die 46-Jährige will nach eigenen Angaben bei der kommenden Bundestagswahl nicht wieder antreten und beendet damit ihre politische Karriere. Über ihre Zukunftspläne machte sie am Dienstag auf Anfrage keine Angaben.

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