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Gil Ofarim: Staatsanwalt reagiert auf deutliche Kritik seiner Anwälte


"Politische Einflüsse"
Staatsanwalt reagiert auf Kritik von Ofarim-Anwälten

Von t-online, pb

Aktualisiert am 18.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Gil Ofarim (Archivfoto): Seit dem vergangenen Jahr stellt sich die Frage: Was ist im Leipziger "Westin Hotel" passiert?Vergrößern des Bildes
Gil Ofarim (Archivfoto): Seit dem vergangenen Jahr stellt sich die Frage: Was ist im Leipziger "Westin Hotel" passiert? (Quelle: Jens Krick)

Seit Oktober beschäftigt der Fall Ofarim die Leipziger Justiz. Zwei Anwälte greifen die Staatsanwaltschaft an – die nun auf die Kritik antwortet.

Die Leipziger Justiz kommt wegen des Falls Gil Ofarim nicht zur Ruhe: Gegenüber der "Bild"-Zeitung reagierte der Leipziger Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz auf die Kritik von Ofarims neuem Anwalt, Alexander Stevens, einen "Schauprozess" gegen den 40-jährigen Sänger aufführen zu wollen – und zwar "nicht ausschließbar aus politischen Gründen".

Ähnliche Worte hatte auch schon Ofarims Medienanwalt, Markus Hennig, gefunden, der am Dienstag der Leipziger Staatsanwaltschaft "einseitige Kommunikation" und von "politische Einflüssen, die diesen Fall bisher und extrem vorverurteilend geprägt haben" sprach, wie das Blatt schreibt.

Ofarim-Anwalt greift Staatsanwalt an

Ähnlich äußerte sich auch Stevens in der "Leipziger Volkszeitung" (LVZ) der den Leipziger Ermittler Schulz als "strippenziehenden Oberstaatsanwalt, dessen oberster Chef die Justizministerin ist", beschrieben hatte. Er sprach von einer "massiven medialen Vorverurteilung".

Dieser Kritik der beiden Anwälte entgegnete Oberstaatsanwalt Schulz, der kurz nach dem Aufkommen der Vorwürfe von Gil Ofarim gegen das Leipziger "Westin Hotel" mit dem Fall betraut wurde, nun mit einer kurzen Stellungnahme.

Seine Behörde sei schließlich "berechtigt und verpflichtet", Journalisten zum Fall Ofarim Auskunft zu geben. Dabei habe man die "bundeseinheitlichen Richtlinien" auch beachtet – und sei der Kommunikation in dem Fall bis zum Abschluss der Ermittlungen gegen Ofarim nachgekommen.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat den 40-Jährigen wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Der Musiker hatte im vorigen Oktober in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen das Leipziger Hotel erhoben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so zugetragen. Das Leipziger Landgericht hat noch nicht über die Zulassung der Anklage gegen Ofarim entschieden.

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