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Köln/Bergheim: Frau mit Kopftuch im Wahllokal abgewiesen – Strafanzeige


Zentralrat der Muslime
Frau mit Kopftuch wurde im Wahllokal abgewiesen – Anzeige

Von dpa
Aktualisiert am 08.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Drei Frauen mit Kopftüchern (Symbolbild): Erst nach einer Beschwerde konnte die junge Frau in Bergheim wählen gehen.Vergrößern des Bildes
Drei Frauen mit Kopftüchern (Symbolbild): Erst nach einer Beschwerde konnte die junge Frau in Bergheim wählen gehen. (Quelle: Shotshop/imago-images-bilder)
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Bei der Bundestagswahl war in Bergheim mindestens eine Frau am Wahllokal zunächst abgewiesen worden, weil sie ein Kopftuch trug. Der Zentralrat der Muslime hat deswegen nun Strafanzeige gestellt.

Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat nach der Abweisung einer Wählerin mit Kopftuch in einem Wahllokal in Bergheim nach eigenen Angaben Strafanzeige gestellt. Der ZMD und die Betroffene hätten bereits kurz nach dem Vorfall bei der Bundestagswahl bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht – unter anderem wegen Beleidigung, Wahlbehinderung und Nötigung, teilte der Verband am Donnerstag mit.

Wahlhelfer hatten der Frau mit Kopftuch und Mundschutz in Bergheim bei Köln zunächst nicht erlaubt, ihre Stimme abzugeben. Erst nach ihrer Beschwerde bei der Wahlleitung war eine Anweisung gegeben worden, so dass sie doch wählen konnte.

Die Stadt hatte von einer "Fehleinschätzung" der Wahlhelferin gesprochen, die trotz einer Schulung nach eigener Aussage von einer unzulässigen Verhüllung ausgegangen sei. Ein islamophober, rassistischer oder diskriminierender Hintergrund könne nicht bestätigt werden. Bürgermeister Volker Mießeler (CDU) hatte den Vorfall nach Angaben der Stadt bedauert, mit der Wählerin telefoniert und ein persönliches Treffen im Rathaus vereinbart.

Zentralrat der Muslime spricht von "Skandal"

Die Situation sei für die Betroffene "im hohen Maße demütigend" gewesen, betonte der ZMD. Der Skandal müsse rechtlich untersucht werden, sagte der Vorsitzende Aiman Mazyek. Der ZMD sehe ein "diskriminierendes, antimuslimisches und demokratieschädigendes" Verhalten. Der Vorfall begründe auch den Anfangsverdacht der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften sowie der Volksverhetzung.

Die Staatsanwaltschaft Köln konnte den Eingang der Anzeige zunächst weder bestätigen noch dementieren. Allerdings sei bereits eine andere Anzeige eines Privatmanns zu dem Fall eingegangen. Es werde nun geprüft, ob ein strafrechtlich relevantes Handeln vorgelegen haben könnte. Ein Ermittlungsverfahren gebe es noch nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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