Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.29-Jähriger angeklagt Kölner soll Frau bei Tinder-Date vergewaltigt haben
Wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung steht ein 29-Jähriger aus Köln vor Gericht. Die Frau, die er in ihrer eigenen Wohnung missbraucht haben soll, soll eine Tinder-Bekanntschaft gewesen sein.
Gut gelaunt präsentierte sich vor dem Landgericht Köln ein 29-Jähriger, gegen den schwere Vorwürfe im Raum stehen: Er soll im vergangenen Dezember eine Frau vergewaltigt und bestohlen haben, die er zuvor auf der Dating-Plattform Tinder kennenlernte. Laut Anklage trafen sich die zwei in der Wohnung des mutmaßlichen Opfers, wo sie gemeinsam Alkohol und andere Drogen konsumierten. Während die Frau zur Toilette ging, soll der Angeklagte ihr einen Geldbetrag von etwa 70 Euro entwendet haben. Später zwang er sie laut Anklage dann zu Intimitäten.
"Ja, Tinder finde ich immer so witzig", bekannte der junge Mann jovial, als er von Dr. Oliver Schmakowski, der den Vorsitz der 13. Großen Strafkammer hatte, auf eine frühere Beziehung angesprochen wurde, die über besagte Plattform begann. Witzig fand er offenkundig auch die Frage des Richters, ob seine Ausbildung derzeit weiterlaufe. "Wie soll das jetzt gehen?", entgegnete der Angeklagte grinsend, der gegenwärtig in Untersuchungshaft sitzt.
Angeklagter dankt Richter für Kompliment
Richtig lachen musste er, als Schmakowski die musikalischen Ambitionen des Angeklagten thematisierte und zu dessen Youtube-Clips äußerte: "Ich habe mir die Videos angeschaut. Das ist auf jeden Fall professioneller, als wenn ich mich vors Mikro stelle." Belustigt antwortete der Angeklagte: "Alles klar, danke fürs Kompliment." Musik sei sein Traum, meinte er. Als Jugendlicher habe er "definitiv realistische Chancen" als Profi-Fußballer gehabt.
Keine der beiden Richtungen hat jedoch bislang zu einer Karriere geführt, und auch anderweitig konnte er nicht beruflich Fuß fassen. Für eine Reihe von gescheiterten Versuchen am Arbeits- und Ausbildungsmarkt hatte er viele Erklärungen zur Hand: die Mutter, mit der er wegen seines Drogenkonsums immer wieder in Streit geriet, ein fehlender fester Wohnsitz, Schufa-Einträge, Zeiten im Jugendarrest und in Haft.
"Man kann es auf sämtliche Konstellationen schieben", holte er schließlich zur General-Rechtfertigung für sein eigenes Scheitern aus, bevor er kurz darauf zugab: "Ich kann mir nur an die eigene Nase packen."
Mutmaßliches Opfer ist traumatisiert
Zu den Tatvorwürfen wollte er sich nicht äußern, räumte lediglich an anderer Stelle ein, dass er unter dem Einfluss von Alkohol "impulsiv" werde. Deswegen trinke er auch kaum welchen, konsumiere aber regelmäßig Cannabis. Nach der Befragung des Angeklagten zu seiner Person endete bereits der erste Prozesstag.
Das Verfahren wird am Donnerstag mit der Aussage des mutmaßlichen Opfers fortgesetzt. Die Frau ist im Verfahren Nebenklägerin. Nach Aussage ihres Anwalts ist sie seit der Tat traumatisiert. Ein Urteil ist für den 28. Mai anberaumt.
- Besuch der Gerichtsverhandlung