Brandstiftung in JVA Köln Zehn Monate zusätzlich für Siegaue-Vergewaltiger – Abschiebung droht
Im Jahr 2017 hat ein Mann ein junges Paar in der Bonner Siegaue überfallen, die Frau vergewaltigt. Deshalb sitzt er seit 2018 im Gefängnis. Dort soll er seine Zelle angezündet und JVA-Beamte verletzt haben. Dafür hat er nun zehn Monate Haftaufschlag bekommen.
Im Prozess wegen Brandstiftung gegen den sogenannten Siegaue-Vergewaltiger ist am Freitag im Kölner Landgericht das Urteil gefallen. Der 35-Jährige soll laut Anklage im Februar 2018 seine Zelle in der JVA Köln vorsätzlich in Brand gesetzt haben. Dabei erlitten ein JVA-Beamter und ein Mitgefangener Rauchvergiftungen, der Angeklagte selbst wurde schwer verletzt. Zudem legt ihm die Staatsanwaltschaft Angriffe auf JVA-Beamte zur Last. Dafür hat der Angeklagte zehn Monate Haftaufschlag bekommen. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger".
Staatsanwaltschaft forderte Erhöhung seiner Haftstrafe
Zudem droht dem Mann die Abschiebung in sein Heimatland Ghana. Nach der sogenannten Halbstrafe könne er als abgelehnter Asylbewerber abgeschoben werden, das wäre nach Rechtskraft des neuen Urteils nächsten Herbst. "Er ist ausreisepflichtig", wird der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck zitiert.
Der abgelehnte Asylbewerber sitzt derzeit eine zehnjährige Haftstrafe wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung ab. Der dafür rechtskräftig Verurteilte hatte 2017 ein junges Paar beim Zelten in der Bonner Siegaue überfallen, mit einer Astsäge bedroht und die Frau vergewaltigt.
Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer für die Brandstiftung eine Erhöhung der zehnjährigen Haftstrafe um zwei Jahre beantragt. Die Verteidigung forderte in Bezug auf die Brandstiftung Freispruch.
- Nachrichtenagentur dpa
- "Kölner Stadt-Anzeiger": "Siegauen-Vergewaltiger droht nach neuem Urteil die Abschiebung"