"Völlig unwirksame Einschränkungen" Kölner Wirte wollen Stadt wegen Alkoholverbotszonen verklagen

Die Stadt Köln hat das Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen vorerst bis zum 7. März verlängert. Das will die IG Kölner Gastro e.V. nicht länger hinnehmen und plant eine Klage.
In einer Pressemitteilung hat die IG Kölner Gastro e.V. veröffentlicht, Klage gegen die Stadt Köln einzureichen. Eine Kanzlei sei damit beauftragt worden. Grund sei das verlängerte Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen der Stadt.
"Per Eilantrag möchten wir beim Verwaltungsgericht Köln die völlig irrsinnige Hotspot-Regelung kippen, die immer wieder mit merkwürdiger Argumentation verlängert wird. Um es salopp zu formulieren: Es kann und darf nicht sein, dass eine Pandemie als Begründung für völlig unwirksame Einschränkungen herhält", heißt es in dem Schreiben, das auf Facebook veröffentlicht wurde.
Die Hotspot-Regelung verbietet den Alkoholkonsum- und verkauf von 15 bis 6 Uhr früh an verschiedenen Orten, darunter in der Altstadt, im Stadtgarten, im Zülpicher Viertel sowie auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch.
Die Kölner Altstadt gleiche seit März 2020 einer "Geisterstadt, aber dort gelten repressive Maßnahmen, wie ein Alkoholverbot ab 15 Uhr. In den wesentlich volleren Vierteln wie Nippes, Ehrenfeld oder Südstadt aber gibt es diese nicht."
Statt auf Verbote solle die Stadt lieber auf Schnelltests, digitale Lösungen und Stufenpläne setzen.
Die Stadt Köln wollte sich vorerst nicht zu dem Fall äußern.
- Facebookseite der IG Kölner Gastro e.V.
- "express.de"