Urteil in Köln Böllerwerfer vom Rhein-Derby muss für Jahre ins Gefängnis
Dutzende Menschen waren durch seinen Böllerwurf verletzt worden, nun muss ein Fußballchaot für mehrere Jahre in Haft. Denn das Geschoss hatte eine "besondere Gefährlichkeit".
Der Böllerwerfer vom Rhein-Derby zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach im September 2019 ist vom Landgericht in Köln zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Aus Sicht des Gerichts hatte der 35-Jährige den in Deutschland verbotenen Böller geplant, im Wissen um die heftige und ohrenbetäubende Detonation gezündet und durch ein Absperrgitter vor der Südtribüne in den Stadioninnenraum geworfen.
"Wenn man den Böller Leuten direkt vor die Füße schmeißt und sich selbst schützend wegdreht, dann liegt da auch ein gewisses Heimtücke-Element vor", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Donnerstag. Durch den Knall in der 83. Spielminute wurden laut Urteil 21 Menschen verletzt, darunter zahlreiche Pressefotografen und Ordner. Nicht wenige der Geschädigten hatten bei ihren Zeugenvernehmungen ausgesagt, nach der Detonation zunächst an einen Terroranschlag im Stadion geglaubt zu haben.
Zwei Opfern, die in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren, sprach das Gericht Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 beziehungsweise 5.000 Euro zu. Die beiden Männer hatten bleibende Schäden wie teilweisen Hörverlust sowie chronischen Tinnitus und Kopfschmerz erlitten. Ein Sprengstoffsachverständiger vom Bundeskriminalamt hatte dem Böller eine "besondere Gefährlichkeit" attestiert. So wies der Gutachter darauf hin, dass Knallkörper dieser Art schon beim Aufsprengen von Geldautomaten benutzt worden seien.
- Nachrichtenagentur dpa