Unglück bei Köln Betonplatte an A3 wohl absichtlich falsch befestigt

In Köln hat sich an der A3 eine Betonplatte gelöst und eine Autofahrerin getötet. Die zuständige Behörde geht von einer "absichtlichen Fehlkonstruktion" aus.
Nach dem tödlichen Unfall mit einer Betonplatte auf der A3 bei Köln geht die Behörde Straßen.NRW von einem "absichtlich herbeigeführten Mangel" aus. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Demnach wurde die Platte wohl aus Platzgründen bei der Montage im Jahr 2007 nicht fachgerecht angebracht. Der Baumangel wurde nicht entdeckt, weil er an einer nicht einsehbaren Stelle lag.
Sechs weitere Platten wurden laut Straßen.NRW mit der selben fehlerhaften Konstruktion befestigt. Zuvor hatte der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter mindestens ein weiteres absturzgefährdetes Teil entdeckt. Er dokumentierte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in seinem Vorabgutachten einen bereits verbogenen Schweißanschluss mit erhöhter Rissgefahr an einer benachbarten Betonplatte. Die gefährlichen Bauteile sollten schnellstmöglich ausgebaut und als Beweismittel gesichert werden, empfahl der Gutachter nach dpa-Informationen.
In seinem Vorgutachten stellt der Ingenieur fest, dass manche Betonplatten rund um die Unglücksstelle korrekt angebracht wurden und andere, darunter die abgestürzte, nicht. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte berichtet, dass am Bau der Wand eventuell unterschiedliche Unternehmen beteiligt waren, die verschiedene Befestigungssysteme verwendet haben könnten. Die korrekt angebrachten Bauteile sind nach dpa-Informationen mit bloßem Auge durch einen anderen Abstand zur oberen Kante der Wand zu erkennen.
Zu kleine Unterlegscheibe gefunden
Laut Gutachter wog die abgestürzte Betonplatte etwa 6,2 Tonnen. Sie war als Vorsatzschale vor der eigentlichen Schallschutzwand befestigt. Neben einer abgebrochenen Schraube fand der Gutachter eine deutlich zu kleine Unterlegscheibe.
Die Betonplatte war am Freitag auf das Auto einer 66-jährigen Kölnerin gestürzt, die noch am Unfallort starb. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt eingeleitet.
- Nachrichtenagentur dpa
- Straßen.NRW: Pressemitteilung vom 17. November