Abhängig vom Wohnort So stark variieren die Preise für Kita-Plätze in Nordrhein-Westfalen
Wie viel Eltern für den Kita-Platz ihres Kindes zahlen müssen, hängt davon ab, in welcher Stadt in Nordrhein-Westfalen sie leben.
Wie tief Eltern für die Betreuung ihrer Kita-Kinder in die Tasche greifen müssen, hängt in Nordrhein-Westfalen stark vom Wohnort ab. Während einige Städte je nach Elterneinkommen und Alter des Kindes sogar auf Beitragsfreiheit setzen, können Spitzenverdiener in vielen Großstädten zwischen mehreren hundert Euro und in Einzelfällen sogar mehr als 1000 Euro los sein. Das geht aus einer Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Untersucht wurden die Gebührenordnungen von 82 Großstädten bundesweit, 30 davon in NRW. In dem bevölkerungsreichsten Bundesland können die Kommunen die Kita-Beiträge selbst festsetzen, wobei sie eine Abstufung je nach Einkommen der Eltern vornehmen müssen.
Kita-Plätze in Bergisch Gladbach besonders teuer
Grundsätzlich steigen die Betreuungskosten auch, je jünger das Kind und je größer das Zeitfenster ist, in dem Eltern ihren Nachwuchs in die Kita bringen wollen. In Nordrhein-Westfalen ist eine Staffelung von 25, 35 oder 45 Wochenstunden üblich. Landesweit einheitlich sind die beiden letzten Kita-Jahre vor der Einschulung gebührenfrei. Auch für Geschwisterkinder können in Kommunen Rabatte bis hin zur Beitragsbefreiung festgesetzt werden.
Besonders teuer wird es der Untersuchung zufolge für Spitzenverdiener in Bergisch Gladbach: Bei einem gemeinsamen Jahreseinkommen der Eltern von mehr als 200.000 Euro kostet hier ein Kita-Platz für 45 Stunden in der Woche 1220 Euro – im Vergleich zu den anderen untersuchten Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bundesweit der Spitzenwert.
Familien mit sehr hohem Einkommen müssen mehr bezahlen
Auch in Mülheim an der Ruhr müssen Familien mit sehr hohem Einkommen von mehr als 175.000 Euro im Jahr 1009 Euro für den 45-Stunden-Platz bezahlen. Unterschiedlich ist auch die Einkommensgrenze, ab der ein Höchstsatz gilt: In Recklinghausen beispielsweise wird die maximale Gebühr von 809 Euro bereits erhoben, wenn die Eltern gemeinsam 125.000 Euro verdienen.
Doch auch für Menschen mit mittlerem Einkommen könne die Kita zur finanziellen Belastung werden, heißt es beim IW. So zahlen Eltern mit einem gemeinsam zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro in Bottrop für die ganztägige Betreuung eines Zweijährigen 349 Euro im Monat. In Hagen sind es 310 Euro, in Bonn 305 Euro und in Köln 301,50 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für die Verpflegung und weitere Leistungen. Dieselbe Familie in Aachen kann ihr Kind kostenfrei betreuen lassen, in Hamm würden 60 Euro und in Siegen 96 Euro fällig.
Für Kinder ab drei Jahren gibt es in Düsseldorf keine Gebühren
Düsseldorf befreit Kinder ab drei Jahren grundsätzlich von Kita-Gebühren – egal, was die Eltern verdienen. Auch wer weniger als 50.000 Euro Jahreskommen hat, kommt mit 100 Euro pro Monat für jüngere Kinder vergleichsweise günstig davon.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Länder und Kommunen seien kostenfreie Kitas – wie es sie etwa in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend gibt – nicht überall umsetzen, "da die Kostenfreiheit nicht zulasten der Qualität der Betreuung gehen darf", sagte Wido Geis-Thöne, Ökonom am IW, laut Mitteilung. "Hohe Beiträge müssen aber vermieden werden, da sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschweren."
- Nachrichtenagentur dpa