Gutachten entlastet Doppelmörder Angeklagter im "Cold Case" Claudia Otto freigesprochen
Im Mordfall Claudia Otto wurde der Angeklagte freigesprochen. Ein neues Gutachten der Rechtsmedizin entlastet den Angeklagten.
Im Fall der vor 36 Jahren ermordeten Gastwirtstochter Claudia Otto aus Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis hat das Bonner Landgericht den Angeklagten am Dienstag freigesprochen. Zuvor hatten am Montag sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf diesen Freispruch plädiert.
Das einzige Beweismittel des Gerichts war eine DNA-Spur, die 1987 mit Klebefolie vom Leichnam der jungen Frau genommen worden war. Ein neues Gutachten der Münchener Rechtsmedizin hatte den Angeklagten aber entlastet. Sie hatte keine DNA-Spuren von ihm an der Leiche finden können.
- Cold Case: Angeklagter streitet Mord an Claudia Otto ab
Ein früheres DNA-Gutachten des Instituts hatte noch auf einen genetischen Fingerabdruck des Angeklagten hingewiesen. Das Gericht beauftragte jedoch eine erneute Analyse, weil die Probe im Labor anscheinend nicht sachgerecht untersucht worden war.
Angeklagter ist ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder
Claudia Otto war 1987 in ihrer Wohnung über dem Ausflugslokal ihrer Eltern in Lohmar bei Bonn erdrosselt worden. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Raubmord aus. Durch neue DNA-Analyseverfahren war Jahrzehnte nach der Tat Bewegung in den "Cold Case" gekommen.
Der Angeklagte ist ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder, der mehr als die Hälfte seines Lebens im Gefängnis verbracht hat. Er hatte 1988 im Sauerland ein Kind einer Unternehmerfamilie und dessen Großmutter im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung umgebracht. Die Tat hatte er gestanden, während er die Tötung von Claudia Otto bestritten hatte.
- Nachrichtenagentur dpa