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NRW: Haustiere werden in Sommerferien ausgesetzt


Sommerferien in NRW
Haustiere werden in den Ferien einfach ausgesetzt oder abgegeben

Von dpa
Aktualisiert am 22.06.2023Lesedauer: 2 Min.
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Quelle: IMAGO/Sergei Malgavko
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In Nordrhein-Westfalen haben am Donnerstag die Ferien begonnen. In dieser Zeit setzen zahlreiche Besitzer ihre Haustiere aus oder geben sie im Tierheim ab.

Viele Schüler und Eltern haben sich auf diesen Tag gefreut: der Beginn der Sommerferien. Damit beginnt nicht nur die Reisezeit – zahlreiche Haustiere werden ihren Besitzern jetzt lästig und damit ins Tierheim abgegeben oder schlicht vor deren Tür abgestellt. Manchen ist selbst dieser Weg zu weit und sie setzen ihre Tiere irgendwo aus, wie der Deutsche Tierschutzbund berichtete.

Lea Schmitz, Sprecherin des Tierschutzbundes, empfindet als völlig verantwortungslos und empathielos, wenn Tiere aufgrund einer Urlaubsreise ausgesetzt werden. Denn teilweise würden die Tiere nicht rechtzeitig gefunden werden und qualvoll verenden.

Wie viele ausgesetzte Tiere es in den Sommermonaten wären, könne Schmitz nicht genau sagen. Nach den Angaben von Tierheimen würden diese deutschlandweit jedes Jahr 350.000 Tiere neu aufnehmen. Teilweise seien es vermisste Tiere, die von ihren Besitzern wieder abgeholt wurden. Der andere Teil seien wiederum Haustiere, die nicht mehr erwünscht gewesen wären.

Es drohen bis zu drei Jahre Haft

Tierarzt Ralf Unna, Vizepräsident des Landestierschutzverbands (LTV) NRW schildert, dass manche Tiere nach Vereinbarung und gegen eine geringe Gebühr beim örtlichen Tierheim abgegeben werden würden. Doch viele Halter würden Katzen, Hunde, Hamster, Kaninchen oder Ziervögel aber einfach ihrem Schicksal überlassen. Insbesondere im Zusammenhang mit den großen Schulferien könne eine Wellenbewegung beim Aussetzen von Tieren beobachtet werden.

Das Aussetzen von Tieren stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden könne, wie Lea Schmitz erläutert. Wenn es sich gar um Tierquälerei handeln würde, weil das Tier nachweisbar länger andauernde Schmerzen oder Schäden hätte erleiden müssen, könnten bis zu drei Jahre Haft drohen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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