t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKarlsruhe

Karlsruhe äußert sich zu Wahlprüfungsbeschwerde der NPD


Karlsruhe
Karlsruhe äußert sich zu Wahlprüfungsbeschwerde der NPD

Von dpa
14.04.2022Lesedauer: 1 Min.

Viereinhalb Jahre nach der Bundestagswahl 2017 äußert sich das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag (9.30 Uhr) zu einer Beschwerde der NPD. Die Berliner Landesliste der rechtsextremen Partei war damals nicht zugelassen worden. Grund dafür war ein formaler Fehler: Einer der Kreisverbände hatte seine Delegierten nicht im vorgegebenen Zeitraum, sondern einen Monat zu früh bestimmt.

Der NPD-Landesverband hatte gegen die Entscheidung vergeblich Einspruch eingelegt und schließlich eine Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Es liege ein Wahlfehler vor. Denn tatsächlich hatten die zu früh gewählten Delegierten an der Aufstellung der Landesliste gar nicht teilgenommen, weil sie vorher abreisen mussten.

Das Bundesverfassungsgericht hat noch nie eine Wahl für ungültig erklärt. Dafür müsste sich ein Wahlfehler auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben. Beanstandungen des Gerichts sind aber bei künftigen Wahlen zu berücksichtigen. Die Entscheidung wird nicht verkündet, sondern schriftlich veröffentlicht. (Az. 2 BvC 22/19)

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website