Kuriose Kost Gericht erteilt Verkaufsverbot für Kekse aus Holzresten
Karlsruhe hatte es einem Händler verboten, Sägemehlkekse zu verkaufen. Der Naturwarenverkäufer klagte dagegen – doch ohne Erfolg. Die kuriosen Backwaren darf er nicht mehr anbieten.
Ein Versandhändler aus Karlsruhe bleibt auf seinen Sägemehlkeksen sitzen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage des Keksherstellers abgewiesen, nachdem ihm die Stadt den Vertrieb untersagt hatte. "Die Kekse dürften nicht in Verkehr gebracht werden, weil es sich dabei nicht um sichere, sondern zum Verzehr durch den Menschen objektiv ungeeignete Lebensmittel handle", teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit. Das vom Kläger verwendete Sägemehl sei ein Stoff für technische Anwendungen und werde nicht einmal in Tierfutter benutzt.
Kekse sollen angeblich Darm stärken
Der Naturwarenhändler argumentierte, es handle sich um ein pflanzliches Produkt. Er verwende nur mikrobiologisch einwandfreies Holzmehl. Nicht-medizinische Verkaufsseiten im Internet preisen die feinen Holzreste an, da sie angeblich den Darm stärkten und alte Kotreste lösten. Auf der Webseite wird bei den Keksen mit weiteren Zutaten wie Dinkelmehl oder Rosinen auf das Verkaufsverbot hingewiesen.
Der Händler hatte die Sägemehlkekse seit etwa 20 Jahren hergestellt, vertrieben und auch Sägemehl als Zutat angegeben. 2004 war er nach Gerichtsangaben bereits an die Stadt herangetreten, die aber erst 2017 nach einer Probe der Backwaren den Verkauf untersagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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- Nachrichtenagentur dpa