Nach Demo in Karlsruhe Kein Verfahren wegen Anne-Frank-Vergleich
Eine Jugendliche hatte mit ihrem Auftritt bei einer Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen für Empörung gesorgt. Sie verglich sich mit einem Holocaust-Opfer. Nun äußerte sich die Staatsanwaltschaft.
Nach dem Vergleich einer Elfjährigen ihres Geburtstags unter coronabedingten Einschränkungen mit der Lage des jüdischen Mädchens Anne Frank im Zweiten Weltkrieg sieht die Staatsanwaltschaft von einem Ermittlungsverfahren ab. Die Prüfung des Falls habe keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben, sagte ein Sprecher der Karlsruher Behörde am Dienstag. Abgesehen davon, dass das Kind selbst strafunmündig sei, werde auch nicht gegen die Eltern ermittelt, sagte der Sprecher.
Die Elfjährige hatte am Samstag in Karlsruhe auf der Bühne einer "Querdenken-Demo" eine Rede vorgelesen, in der sie sagte, die Geburtstagsfeier mit ihren Freunden sei ganz anders gewesen als in den Jahren davor: "Wir mussten die ganze Zeit leise sein, weil wir sonst vielleicht von unseren Nachbarn verpetzt worden wären. Ich fühlte mich wie bei Anne Frank im Hinterhaus, wo sie mucksmäuschenstill sein mussten, um nicht erwischt zu werden."
Anne Frank hatte von 1942 bis 1944 mit ihrer Familie in Amsterdam im Versteck vor den deutschen Nationalsozialisten gelebt und dort ihr weltberühmtes Tagebuch geschrieben. Sie starb im Frühjahr 1945 im Konzentrationslager Bergen Belsen im Alter von 15 Jahren.
- Nachrichtenagentur dpa