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Prozess um mutmaßlichen SS-Wachmann: Plädoyer wird erwartet


Brandenburg an der Havel
Prozess um mutmaßlichen SS-Wachmann: Plädoyer wird erwartet

Von dpa
17.05.2022Lesedauer: 2 Min.
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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Mehr als sieben Monate nach Prozessbeginn wird die Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen am heutigen Dienstag voraussichtlich ihr Plädoyer halten. Ein 101-Jähriger ist angeklagt, als damaliger Wachmann in dem Konzentrationslager in Oranienburg von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen geleistet zu haben.

Der Angeklagte bestreitet bisher, dass er in dem KZ tätig war und gibt an, dass er in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) arbeitete. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes. Seine Mutter und sein Vater hatten in Briefen an deutsche Behörden angegeben, dass ihr Sohn bei der SS in Oranienburg diene.

Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther hält die Schuldfrage deshalb praktisch für geklärt: "Wir haben zahlreiche Urkunden", sagte Walther. "Es wird nicht so viele geben", meinte er mit Blick auf den Namen, das Alter und den Geburtsort des Angeklagten.

Die Verhandlung war am Montag nach mehrwöchiger Erkrankungspause des Angeklagten weitergegangen. Der 101-Jährige ist nach Einschätzung eines Rechtsmediziners nach Corona-Krankheit und Operation am Fuß so genesen, dass er weiter eingeschränkt verhandlungsfähig ist - das heißt bis zu zweieinhalb Stunden pro Tag. Der Prozess vor dem Landgericht Neuruppin könnte nach bisheriger Planung am 2. Juni mit einem Urteil zu Ende gehen. Er findet aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle statt.

Ein Fall eines Nebenklägers wird im Prozess nicht mehr behandelt. Der Vater des niederländischen Nebenklägers Christoffel Heijer, ein Widerstandskämpfer, wurde nach Angaben des Vorsitzenden Richters in Sachsenhausen aufgrund des Todesurteils eines Militärgerichts nach nur wenigen Tagen erschossen. Der Richter machte deutlich, dass dies praktisch nicht mehr aufklärbar sei und den Fall sprengen würde. Anwalt Walther, der den Nebenkläger vertritt, sagte: "Das ist rechtsstaatlich auch in Ordnung." Der Sohn habe im Oktober vor Gericht ausführlich gesprochen und sei dem Gericht und der deutschen Justiz dankbar, dass dies möglich gewesen sei.

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