Brandenburg an der Havel Enteignung für Uferweg an Groß Glienicker See rechtmäßig
Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hat die teilweise Enteignung eines Grundstückseigentümers am Groß Glienicker See zur Errichtung eines Uferwegs durch die Stadt Potsdam für rechtmäßig erklärt. "Dass die Gemeinde das Erholungsinteresse der Allgemeinheit durch die öffentliche Zugänglichkeit des Fußweges am Ufer des Groß Glienicker Sees gegenüber den privaten Eigentumsbelangen der Antragsteller den Vorzug gegeben habe, sei nicht zu beanstanden", teilte das OLG am Donnerstag zu dem Urteil des Senats für Baulandsachen mit.
Allerdings wurde die Klage des Eigentümers vom Senat zu einer erneuten Entscheidung an das Landgericht Neuruppin zurückverwiesen. Dort müsse noch mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens über die Höhe der Enteignungsentschädigung entschieden werden.
Nach Angaben des OLG sind die Kläger Eigentümer eines Grundstücks, das mit einem Wochenendhaus bebaut sei. Der vom Innenministerium erlassene Enteignungsbeschluss für den Uferweg betreffe eine Fläche von gut 90 Quadratmetern.
Das Urteil in dem Pilotverfahren könnte Beispielcharakter für weitere Fälle haben. Nach Angaben des Landgerichts Neuruppin waren insgesamt 20 Grundstücke von den Plänen für den Uferweg betroffen.