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Revision nach Freispruch im Prozess um Lübcke-Mordwaffe


Paderborn
Revision nach Freispruch im Prozess um Lübcke-Mordwaffe

Von dpa
02.05.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des Bildes
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Gegen einen Freispruch im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Revision eingelegt. Das Landgericht Paderborn hatte Ende Januar einen damals 66-Jährigen vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Anklage hatte dem Mann aus Borgentreich in Ostwestfalen vorgeworfen, er habe dem Rechtsextremisten und späteren Mörder Lübckes, Stephan Ernst, die Tatwaffe verkauft.

Laut den Paderborner Richtern stammten aber alle Hinweise, dass Ernst die Tatwaffe samt Munition 2019 von dem angeklagten Ostwestfalen illegal erworben haben soll, von Ernst selbst. Dieser sei als Zeuge nicht glaubwürdig.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagte am Montag auf dpa-Anfrage, man habe Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt und dies mit "einer Sachrüge und einer Verfahrensrüge" begründet. Zuvor hatte "Radio Hochstift" berichtet. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden.

Der Angeklagte hatte den Waffenverkauf bestritten und lediglich eingeräumt, mit Ernst Geschäfte gemacht sowie unerlaubt Schusswaffenmunition besessen zu haben. Nur im Anklagepunkt Verstoß gegen das Waffengesetz war er zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt worden. Da dem Mann aber eine Haftentschädigung zustand, war diese mit der Geldstrafe verrechnet worden. Er hatte 2019 mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen.

Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe getötet worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Ernst war vom Oberlandesgericht Frankfurt Anfang 2021 zu einer lebenslanger Haftstrafe verurteilt worden. Nach einer Revision von Ernst, einem Mitangeklagten und dem Generalbundesanwalt befasst sich der BGH am 28. Juli mit dem Fall.

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