Pasewalk Frau verliert 51.000 Euro durch Betrug: Urteil erwartet
Für seine Mitarbeit bei einem Liebesbetrug hat das Amtsgericht Pasewalk einen 33-jährigen Mann zu sieben Monaten Haftstrafe verurteilt. "Die Verhandlung hat erwiesen, dass Sie der Geldwäsche schuldig geworden sind", sagte Richter Gerald Fleckenstein am Dienstag in der Urteilsbegründung. Die Strafe wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Der in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) verhaftete Mann soll zusammen mit einer international agierenden Bande Frauen beim sogenannten Love Scamming um Geld gebracht haben. Da der Verurteilte bereits sechseinhalb Monate in U-Haft saß, wurde der Haftbefehl aufgehoben. Vor Gericht hatte er geschwiegen.
"Die Hintermänner konnten aber leider nicht gefasst werden", sagte der Richter. In dem Pasewalker Fall ging es um eine 65 Jahre alte Frau aus Anklam (Vorpommern-Greifswald), die um rund 51.000 Euro betrogen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Frau hatte 2018 über Facebook und andere soziale Medien Kontakt zu einem angeblichen Kunsthändler aus Nordamerika bekommen. Dieser hatte ihr Komplimente gemacht und sie besuchen wollen, dann aber wegen Problemen immer wieder Geld verlangt. Die Frau überwies bis Frühjahr 2019 Geld an insgesamt fünf Konten, von denen eines dem Verurteilten gehörte. Angehörige zeigten den Fall später an.
Auf das Konto des Verurteilten hatte die Frau 5000 Euro geschickt, die sofort in bar abgehoben und verteilt wurden. Ähnlich sei das in zwei anderen Fällen bei Geldüberweisungen auf Konten des Mannes gewesen, sagte der Richter. Ein Komplize des 33-Jährigen, der auch Geld von der Frau aus Anklam bekommen hatte, war in München wegen acht solcher Fälle zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Mit dem Urteil folgte das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger hatte Freispruch verlangt.