Pasewalk Prozess um Großbrand von Ölmühle: Angeklagter freigesprochen
Der Großbrand an der Ölmühle Anklam, bei dem 2019 ein Millionenschaden entstand, bleibt strafrechtlich ohne Folgen. Das Amtsgericht Pasewalk hat einen Arbeiter, dem fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen wurde, freigesprochen. "Es gibt zwar gewichtige belastende Indizien", sagte Richter Gerald Fleckenstein am Dienstag. Doch es fehle die für eine Verurteilung nötige Sicherheit, dass der Mann mit Schweißbrennarbeiten auf dem Nachbargrundstück wirklich allein den Großbrand verursacht habe.
Der 32-jährige Arbeiter hatte zugegeben, im Juli 2019 Eisenplatten auf dem benachbarten Schrottplatz mit einem Gasschweißbrenner zerteilt zu haben. Er hatte ohne die nötige Qualifikation und auf Anweisung dort gearbeitet. Das Feuer kann nach Einschätzung des Brandgutachters durch weiten Funkenflug bis auf das Ölmühlengrundstück entstanden sein. Es könne aber auch eine andere "offene Zündquelle" gegeben haben. "Wir müssen alle Aspekte betrachten", sagte der Richter.
Der Brand war in einem sehr trockenen Biofilter ausgebrochen, der wenige Meter hinter einer Mauer zum Schrottplatz angelegt worden war und die Abluft der Ölmühle reinigen sollte. Dieser war drei Meter hoch und 16 Meter lang und bestand unter anderem aus trockenen Kokosflocken, die sehr schnell brennen. Der Brand hatte erst mehrere Dieseltanks und dann die ganze Ölmühle am Hafen zerstört. Menschen wurden nicht verletzt.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers, der einen Freispruch gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Brandstiftung verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.