Magdeburg Mehr Waffenscheine und Schießerlaubnisse in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt werden immer mehr Waffenscheine oder Schießerlaubnisse erteilt. Das geht aus dem Nationalen Waffenregister hervor. Demnach gab es Ende des vergangenen Jahres über 65.400 waffenrechtliche Erlaubnisse. 2020 waren es erst rund 64.100. Eine Person kann mehrere Erlaubnisse besitzen.
Von größter Beliebtheit ist nach wie vor der Kleine Waffenschein: Rund 15.400 Menschen waren Ende 2021 berechtigt, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit zu tragen. Ein Jahr zuvor lag diese Zahl bei 14.430.
Auch die Zahl der registrierten Waffen nahm im vergangenen Jahr zu. Ende 2021 waren 118.658 Waffen im Privatbesitz. Das waren rund 700 mehr als im Vorjahr. Dabei ist die Zahl der Sachsen-Anhalter, die eine oder mehrere Waffe besitzen, im vergangenen Jahr leicht gesunken. Ende Dezember waren rund 25.500 Besitzer landesweit registriert.
Im Februar 2020 war das Waffenrecht neu geregelt worden. Die Behörden fragen nun routinemäßig und nicht mehr nur im konkreten Verdachtsfall beim Verfassungsschutz an, wenn sie die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern oder -nutzern prüfen. Im Jahr 2020 gingen bei der Verfassungsschutzbehörde knapp 10.000 Regelanfragen ein, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte. Im Jahr 2021 waren es sogar über 14.600.
Von den Menschen, zu denen es eine Regelanfrage gab, wurden 36 im Jahr 2020 und 98 im Jahr 2021 als verfassungsfeindlich eingestuft. Letztlich entscheidet die jeweils zuständige untere Waffenbehörde über die Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit einer Person. In den vergangenen zwei Jahren wurden nach Angaben des Innenministeriums sechs Reichsbürgern beziehungsweise Selbstverwaltern die waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen; zweien wurde die Ausstellung einer Erlaubnis verwehrt.
Innenministerin Tamara Zieschang forderte in dem Zusammenhang eine Verschärfung des Waffenrechts. "Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten, auch keine legal besessenen", sagte die CDU-Politikerin. "Extremisten sollten grundsätzlich als unzuverlässig gelten, damit ihnen Waffenscheine effektiv verwehrt oder wieder entzogen werden können."