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Sachsen-Anhalt: 2020 etwas weniger Versuchstiere eingesetzt


Halle (Saale)
Sachsen-Anhalt: 2020 etwas weniger Versuchstiere eingesetzt

Von dpa
08.02.2022Lesedauer: 2 Min.
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Eine Maus sitzt auf der Hand einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin einer tierexperimentellen Forschungseinrichtung. (Quelle: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

In Sachsen-Anhalt werden jährlich mehrere Zehntausend Tiere bei Tierversuchen eingesetzt. Die Zahlen sind seit Jahren tendenziell rückläufig, wie statistische Daten des Landesverwaltungsamts zeigen. Im Jahr 2020 seien etwa 42.300 Versuchstiere für wissenschaftliche Zwecke verwendet worden. Nach Zahlen des Landesverwaltungsamtes gab es 2015 noch mehr als 60.700 Versuchstiere, im Jahr darauf nur noch rund 47.900, 2019 dann etwa 45.100. Im Jahr 2018 waren nur rund 32.800 Tiere für Versuche verwendet worden. Eine Zahl für das vergangene Jahr liegt noch nicht vor.

In Deutschland wurden im Jahr 2020 knapp 1,9 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen eingesetzt. Im Vergleich zu 2019 seien die Zahlen damit um 14 Prozent gesunken. Ein einzelnes Versuchsvorhaben kann verschiedene Schritte beinhalten, zum Beispiel die Verabreichung einer Substanz und die anschließende Untersuchung in einem Test. Gemeldet werden muss ein Versuch in dem Jahr, in dem das Vorhaben beendet wurde.

2020 sei der Anteil von Labormäusen an den insgesamt eingesetzten Tieren in Sachsen-Anhalt mit Abstand am größten gewesen, hieß es in der Statistik. Demnach waren etwa 31 300 der Nagetiere an Versuchen beteiligt. Danach folgen mit großem Abstand die Gruppen der Hühner und die der Ratten mit etwa 3900 beziehungsweise 2500 Tieren.

In Sachsen-Anhalt wurden den Angaben zufolge keine Primaten in Tierversuchen eingesetzt. Mit Blick auf die Verwendung landwirtschaftlicher Nutztiere sei vorrangig an Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern geforscht worden. Pferde wurden dagegen selten eingesetzt.

Tierversuche dürfen ausschließlich zu Zwecken durchgeführt werden, die im Tierschutzgesetz festgehalten sind. Dazu gehören die Grundlagenforschung, aber auch die Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen oder Tieren. Auch der Schutz der Umwelt und die Forschung mit Blick auf die Erhaltung der Arten gelten als zulässige Zwecke. Tierversuchsvorhaben müssen genehmigt werden.

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