Hannover Städtetag kritisiert Weihnachtsmarkt-Regelungen
Die Regelungen für Weihnachtsmärkte in Corona-Zeiten sind nach Ansicht des niedersächsischen Städtetags nicht praktikabel. "Eine Einzäunung des Marktes mit Zugangskontrollen widerspricht dem Charakter der Weihnachtsmärkte. Die alternativ vorgeschlagene Bändchen-Ausgabe ist organisatorisch aufwendig, personal- und damit sehr kostenintensiv", sagte Städtetagspräsident Ulrich Mädge (SPD) in einer am Montag verbreiteten Mitteilung.
Wer etwas essen oder trinken möchte auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt in Niedersachsen, muss laut Corona-Landesverordnung geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt den Angaben zufolge auch für die Nutzung von Fahrgeschäften. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Für die Betreiber von Weihnachtsmärkten gibt es mehrere Möglichkeiten, den Status der Geimpften, Genesenen oder Getesteten zu kontrollieren: Das Gelände kann laut Verordnung mit zentralen Ein- und Ausgängen versehen sein. Ebenfalls können Bändchen oder Stempel als Nachweis ausreichen, die sich Besucher an einem Stand abholen. Als dritte Option muss direkt an den Ständen vom Personal kontrolliert werden.
"Auch die Überwachung allein durch die Standbetreiber halten wir für schlicht ungeeignet. Diese Kontrollmaßnahmen können wegen der damit verbundenen Wartezeiten zu großem Unmut bei den Besuchern und zu erheblichen Konflikten zwischen Besuchern den Standbetreibern führen", sagte Frank Klingebiel (CDU), Vize-Präsident des Städtetags.
Auch die FDP-Fraktion übte Kritik. Es seien in der Verordnung noch immer einige Regeln enthalten, "deren Umsetzung ich mir in der Praxis nicht vorstellen kann", sagte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Susanne Schütz. Als Beispiel nannte sie etwa, dass ein Bratwurstverkäufer den Impfausweise kontrollieren müsse.