"L'amour toujours" Rassistische Gesänge auf Schützenfest haben keine Konsequenzen
Rassistische Gesänge bei öffentlichen Festen und Partys gab es zuletzt vermehrt. In einem Fall in der Region Hannover kommt es jedoch nicht zur Anklage. Die Gründe.
Die rassistischen Gesänge auf einem Schützenfest in der Region Hannover bleiben ohne strafrechtliche Folgen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Ermittlungen eingestellt. Die Behörde begründet dies mit der fehlenden Aufforderung zu Hass oder Gewalt.
Im Juni hatten Teilnehmer des Schützenfests in Burgwedel rassistische Parolen zum Lied "L'amour toujours" von Gigi D'Agostino gesungen. Der Staatsschutz ermittelte zunächst wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Zu einer Anklage kam es jedoch nicht.
Staatsanwaltschaft stellt keine Volksverhetzung fest
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, es sei lediglich Ablehnung und Verachtung geäußert worden. Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei daher nicht erfüllt gewesen. Auch das Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Ausländern stelle keinen Angriff auf die Menschenwürde dar.
Die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtete zuerst über den Fall. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft betrifft nur diesen Einzelfall, betonte die Sprecherin. Generell könne das Äußern und Singen rassistischer Parolen strafrechtlich relevant sein.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa