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Hannover: Autofahrer flüchtet vor Polizei – mit 250 km/h


Beamte finden Messer
Autofahrer flüchtet vor Polizei – mit 250 Kilometer pro Stunde

Von dpa
14.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Einsatzwagen der Polizei mit Blaulicht (Symbolbild): Trotz sofort eingeleiteter Fahndung ist der unbekannte Täter auf der Flucht.Vergrößern des BildesEinsatzwagen der Polizei mit Blaulicht (Symbolbild): Die Beamten hatten Mühe, am Auto dranzubleiben. (Quelle: teamwork/imago-images-bilder)

Alkohol im Blut, keinen Führerschein und dazu noch eine rasante Fahrweise: Polizisten stoppen einen jungen Raser. Auf ihn kommen Konsequenzen zu.

Ein Autofahrer ist bei Hannover mit bis zu 250 Kilometern pro Stunde vor der Polizei geflüchtet. Die Beamten stoppten den 20-Jährigen nach einer rasanten Verfolgungsfahrt in der Nacht zu heute schließlich auf der Autobahn 2, wie die Polizei mitteilte. Demnach wollten die Beamten den Autofahrer in Garbsen kontrollieren. Der junge Mann flüchtete den Angaben zufolge jedoch mit seinem Wagen, raste zeitweise mit Tempo 120 durch den Ort und missachtete mehrere rote Ampeln.

Dann fuhr der 20-Jährige laut Polizei auf die A2 in Richtung Dortmund auf und brauste mit bis zu 250 Kilometern pro Stunde davon. Er sei rücksichtslos über alle Fahrstreifen gefahren, habe andere Fahrzeuge teilweise rechts überholt und diese geschnitten. Mehrere Streifenwagen verfolgten das Fahrzeug. Bei Wunstorf verließ der 20-Jährige mit seinem Wagen die Autobahn und fuhr in Richtung Berlin wieder auf.

Fahrer hat Alkohol im Blut – und keinen Führerschein

Die Polizei stoppte das Fahrzeug auf der A2 bei Hannover-Lahe. Ein Atemalkoholtest bei dem Fahrer ergab knapp 0,6 Promille, wie es hieß. Zudem habe der 20-Jährige wegen eines aktuellen Fahrverbots keinen Führerschein. Die Beamten hätten im Auto ein Messer entdeckt, welches unter das Waffengesetz falle.

Dem 20-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren gegen ihn wegen illegalen Kraftfahrzeugrennens, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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