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Cannabis-Clubs in Niedersachsen: So groß ist das Interesse


Seit 1. Juli erlaubt
So groß ist das Interesse an Cannabis-Clubs

Von dpa
08.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein Mann raucht einen Joint (Symbolbild): In Niedersachsen gibt es bereits 16 interessierte Cannabis-Anbauvereine.Vergrößern des Bildes
Ein Mann raucht einen Joint (Symbolbild): In Niedersachsen gibt es bereits 16 interessierte Cannabis-Anbauvereine. (Quelle: IMAGO / Bihlmayerfotografie)

Seit dem 1. Juli dürfen Cannabis-Anbauvereine zugelassen werden. Das Interesse ist da, wie aktuelle Zahlen des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums zeigen.

Bisher haben 16 Vereinigungen in Niedersachsen einen Antrag auf Erlaubnis für den Eigenbedarf gestellt. Nach Angaben des Ministeriums in Hannover stammen die Anträge aus den Städten Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig und Emden sowie aus den Landkreisen Harburg, Uelzen, Friesland, Emsland, Oldenburg, Wesermarsch, Peine, Vechta, Lüchow-Dannenberg und Cuxhaven sowie der Region Hannover. Insgesamt haben sich bisher 45 Vereine für das Verfahren registriert.

Im Landkreis Oldenburg sollte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) am Montag einen ersten Erlaubnisbescheid an den "Cannabis Social Club Ganderkesee" übergeben.

Cannabis Social Clubs dürfen höchstens 500 Mitglieder haben

Seit dem 1. Juli können bundesweit Anbauvereinigungen Anträge stellen und mit dem gemeinschaftlichen Anbau und der Weitergabe von Cannabis starten. Die Auflagen sind klar definiert: Nur nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit maximal 500 Mitgliedern dürfen zugelassen werden.

Jeder volljährige Interessent muss ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen und kann dann einen Antrag für einen Anbauverein stellen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass das angebautes Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt ist und die THC-Gehalte kontrolliert und dokumentiert werden. Für die Anbau- und Abgabemengen gelten festgelegte Obergrenzen. Gesetzlich vorgeschrieben sind auch regelmäßige Kontrollen.

Bereits seit dem 1. April dürfen Erwachsene im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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