Verstoß gegen Parteiengesetz? Ermittler durchsuchen Geschäftsräume der AfD
Möglicherweise hat ein Abgeordneter der AfD gegen das Parteiengesetz verstoßen. Ermittler durchsuchen die Geschäftsräume der Partei in Niedersachsen.
Ermittler haben am Mittwoch die Geschäftsräume der AfD in Niedersachsen durchsucht. Den Angaben nach wurden Räume des Landes- und eines Kreisverbandes der AfD in Hannover durchsucht. Hintergrund sind Ermittlungen gegen einen Landtagsabgeordneten der Partei wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz, wie die Staatsanwaltschaft Hannover mitteilte. Es gelte die Unschuldsvermutung, betonte eine Sprecherin.
Zuvor hatte der niedersächsische Landtag die Immunität von zwei Abgeordneten aufgehoben, jedoch keine Angaben zu den Personen gemacht.
Hat AfD-Abgeordneter Spendengelder nicht direkt weitergeleitet?
Die Durchsuchung am Mittwochmorgen richte sich nur gegen einen Abgeordneten, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Es bestehe der Verdacht, dass er Spendengelder einerseits nicht unverzüglich weitergeleitet habe. Andererseits habe er möglicherweise Ausgaben, die er für die Partei getätigt habe, nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt.
Es könnte sich damit um einen Verstoß gegen Paragraf 31d des Parteiengesetzes handeln, der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird.
In Abgeordnetenräumen habe es keine Untersuchungen gegeben. Zuerst hatten die "Hannoversche Allgemeine Zeitung", die "Neue Presse" und der NDR über die Durchsuchungen berichtet.
Die AfD hat die Vorwürfe gegen einen Landtagsabgeordneten zurückgewiesen. "Entsprechende Ermittlungen von zwei Staatsanwaltschaften wurden in der Vergangenheit bereits eingestellt", teilte der Landesvorsitzende Frank Rinck am Mittwoch mit.
- Nachrichtenagentur dpa