Genehmigung ausgesetzt Wolf in der Region darf vorerst nicht geschossen werden
Gnadenfrist für den Wolf in der Region Hannover, der mehrere Nutztiere gerissen haben soll: Die Abschussgenehmigung ist vorerst ausgesetzt.
Seit Herbst 2023 soll er sein Unwesen treiben: Ein Wolf soll in Neustadt am Rübenberge mehrere Nutztiere gerissen haben, zuletzt tötete er vor eineinhalb Wochen wohl ein Rind. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) reagierte und erteilte eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfes – zum ersten Mal im sogenannten "Schnellabschussverfahren". Seit dem 26. März durfte der betroffene Wolf damit geschossen werden. Nun hat der NLWKN die Genehmigung allerdings gestoppt, teilte das Niedersächsische Umweltministerium mit. Zuerst berichtete die "Hannoversche Allgemeine Zeitung".
Das Oberverwaltungsgericht habe dazu geraten, den Vollzug so lange auszusetzen, bis über die Eilanträge gegen die Genehmigung zumindest vorläufig entschieden wurde. Beim zuständigen Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg sind bisher drei Eilanträge von Tier- und Naturschutzorganisationen eingegangen.
"Da es das erste Mal in Deutschland ist, dass das von EU, Bund und Ländern geeinte Schnellabschussverfahren umgesetzt wird, haben wir zum Schutz aller Beteiligten hohes Interesse an einer grundlegenden Klärung", sagte Umweltminister Christian Meyer (Grüne).
Erster Antrag vom Verwaltungsgericht abgewiesen
Einer der Anträge wurde bereits vom VG Oldenburg vorläufig zurückgewiesen, wie das Niedersächsische Umweltministerium weiter mitteilte. Er stammte von der "Gesellschaft zum Schutz der Wölfe". Diese legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein. Auch diese wurde zurückgewiesen.
Wölfe stehen unter strengem Naturschutz. Sie dürfen nur in Ausnahmen und unter strengen Voraussetzungen geschossen werden. Die Umweltministerkonferenz hatte Anfang Dezember einstimmig das Schnellabschussverfahren auf den Weg gebracht. Dieses erlaubt einen Abschuss in Gebieten mit überdurchschnittlich häufigen Wolfsangriffen auf geschützte Nutztiere. Die Genehmigung ist dann 21 Tage lang gültig und erlaubt, im Abstand von 1.000 Metern rund um den Angriffsort einen Wolf abzuschießen, auch ohne vorherige DNA-Probe. Im vorliegenden Fall sollte die Regelung bis zum 12. April gelten.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (per E-Mail)
- haz.de: "Jagd auf Wolf in der Region Hannover vorläufig gestoppt – erst soll das Gericht entscheiden"
- umwelt-niedersachsen.de: OVG-Beschluss: Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes bleibt in Kraft
- umwelt-niedersachsen.de: Minister Meyer: "Land führt erstmalig Wolfsentnahme nach dem neuen Schnellabschussverfahren durch"