Diskussion im Bundesrat Blockiert Niedersachsen die Cannabis-Legalisierung?
Der Bundesrat diskutiert am Freitag das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis. In Niedersachsen sind sowohl der Ministerpräsident als auch Teile des Landtags noch nicht überzeugt.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kritisiert das Gesetz zur geplanten Cannabis-Legalisierung, das der Bundesrat am heutigen Freitag diskutiert. Im Podcast "Table.Today" wies Weil auf die ungeklärten Konsequenzen hin, die eine Legalisierung mit sich bringen würde.
"Das Gesetz ist keine Krone der Gesetzgebung", so der SPD-Politiker im Interview. "Die Folgefragen, die wir mit einer Legalisierung haben, sind nicht ernsthaft durchdekliniert worden", sagte Weil im Interview.
Weil: Für Entkriminsalisierung statt Legalisierung von Cannabis
Positiv äußerte sich Weil im Podcast hingegen zu einer möglichen Entkriminalisierung. Sie sei weniger problematisch als eine Legalisierung der Droge.
Bei einer Entkriminalisierung würde der Besitz der Droge straffrei werden, wobei der Handel illegal bleiben würde. Sollte Cannabis, wie vom Bundestag beschlossen, legalisiert werden, wird sowohl der Besitz als auch der Handel in Kürze erlaubt.
Landtag: CDU und AfD wollen die Legalisierung stoppen
Auch der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi sieht eine Legalisierung kritisch. "Sorge bei der Teillegalisierung von Cannabis macht mir, dass Cannabis die Droge der Jugend und der jungen Erwachsenen ist." Das Cannabis-Erstkonsumalter liege in Deutschland bei 15,3 Jahren.
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Der Niedersächsische Landtag ist in der Frage der Cannabis-Legalisierung gespalten. Während die Grünen die Reform befürworten, wollen die Landtagsfraktionen der CDU und AfD die Legalisierung stoppen. Die geplante Legalisierung sei ein "Bürokratiemonster", so Carina Hermann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU.
Weil zufolge habe sich die niedersächsische Landesregierung noch nicht entschieden, wie sie im Bundesrat abstimmen werde. Ein Urteil wollte sie je nach Verlauf der Diskussion treffen.
Bundesregierung: Reform soll ab 1. April gelten
Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum zum 1. April erlaubt werden. Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können.
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig.Die Länderkammer könnte aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anrufen und das Verfahren so abbremsen.
- Nachrichtenagentur dpa
- table.media: "Table Today - Brauchen wir eine Staatsreform, Herr Weil?"