Silvester 2023/2024 An diesen Orten in Hannover sind Böller und Feuerwerk verboten
An Silvester starten vielerorts Raketen in den Himmel. In manchen Straßen in Hannover ist das Zünden von Feuerwerk allerdings verboten.
Feuerwerk und Pyro gehören für viele Menschen immer noch zu Silvester dazu. Aber Vorsicht: Zum Jahreswechsel 2023/2024 darf erneut nicht überall geknallt werden. Auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern ist an manchen Orten in Hannover verboten. t-online erklärt, wo.
Wann gilt das Verbot?
In Teilen der Innenstadt von Hannover sind Feuerwerksprodukte von Sonntag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Montag, 1. Januar, 3 Uhr, verboten. Sie dürfen weder abgebrannt noch mitgeführt werden.
Feuerwerksverbotszonen: Wo sind Böller verboten?
Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über den Kröpcke und die Georgstraße bis hin zum Steintor sowie vom Platz der Weltausstellung über die Karmarschstraße, Bahnhofstraße, den Ernst-August-Platz und den Raschplatzes. Vor Ort ist eine entsprechende Beschilderung angebracht, gibt die Polizei Hannover bekannt.
Am Rand der Verbotszone werden Müllcontainer aufgestellt, sodass Pyrotechnik entsorgt werden kann. Die Polizei wird das Verbot überwachen und gegebenenfalls Verstöße ahnden.
"Die Einrichtung von Böllerverbotszonen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Deshalb untersagen wir das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk auch in diesem Jahr auf den Plätzen in der City", so Axel von der Ohe, Finanz-und Ordnungsdezernent der Landeshauptstadt.
Welche Feuerwerkskörper sind verboten?
Das Verbot bezieht sich auf Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffgesetzes. Darunter fallen zum Beispiel Raketen, Chinaböller, Bengalfackeln, Bodenfeuerwirbel und Fontänen. Geprüfte Feuerwerkskörper sind mit der jeweiligen Kategorie gekennzeichnet.
Sind Wunderkerzen erlaubt?
Feuerwerk der Kategorie F1 und A. ist erlaubt. Das sind etwa Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallerbsen.
Wo sind überdies Feuerwerkskörper verboten?
Auch im Hauptbahnhof Hannover dürfen keine Feuerwerkskörper mitgeführt oder abgebrannt werden. Hier gilt die entsprechende Allgemeinverfügung vom 31. Dezember um 15 Uhr bis zum 1. Januar um 8 Uhr. Ebenso dürfen in dieser Zeit keine gefährlichen Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art mitgeführt werden, so die Bundespolizeidirektion Hannover.
Generell darf auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen kein Kleinfeuerwerk abgebrannt werden.
Was droht bei einem Verstoß?
Wer gegen die Verbote verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Zudem können Polizeibeamte anlassbezogen auch körperlichen Zwang durchsetzen, wenn die Weisungen der Beamten missachtet werden. Die sichergestellten Gegenstände werden vernichtet, so die Bundespolizei.
- presseportal.de: Mitteilung der Polizeidirektion Hannover vom 27. Dezember 2023
- presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizeidirektion Hannover vom 27. Dezember 2023
- presse.hannover-stadt.de: Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt zum Jahreswechsel 2023/2024 verboten
- Flyer: Achtung: Verbot an Silvester