Gerichtsentscheid Auf dem Maschseefest in Hannover darf weitergefeiert werden
Die Klage einer Anwohnerin ist gescheitert: Das Maschseefest in Hannover darf fortgeführt werden.
Trotz einer eingereichten Klage einer Anwohnerin darf das Maschseefest in Hannover bis zum geplanten Ende stattfinden. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage der Anwohnerin am Mittwoch abgewiesen, und damit verhindert, dass das Fest vorzeitig beendet werden muss. Die Klägerin hatte die Genehmigung des Festes durch eine straßenrechtliche Erlaubnis angefochten und gleichzeitig einen Eilantrag gestellt, um das Fest während der Klärung ihrer Klage nicht weiterlaufen zu lassen.
Laut der Presseerklärung des Gerichts habe die Anwohnerin nicht ausreichend belegen können, dass sie durch das Maschseefest tatsächlich in erheblichem Maße beeinträchtigt werde. Der zuständige Richter sagte dazu: "Die Anwohnerin konnte nicht hinreichend darlegen, dass die von ihr behaupteten Lärmbelästigungen in einem Ausmaß auftreten, das eine vorzeitige Beendigung des Festes rechtfertigen würde."
Gericht betont Bedeutung des Maschseefests für Hannover
Das Gericht betonte, dass bei der Entscheidung das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung des Festes abgewogen wurde. Dabei sei berücksichtigt worden, dass das Maschseefest eine lange Tradition in Hannover habe und ein bedeutender kultureller und gesellschaftlicher Beitrag für die Stadt sei.
Der Antrag der Anwohnerin wurde zudem als unzulässig erklärt, da er sich auf Bereiche bezieht, die nicht in Wohnortnähe zur Antragstellerin liege. Dabei ging es um Lärm aus den südlichen Bereichen des Ostufers (Pier 51, Halfway House, Löwenbastion, Südanleger), sowie um den Bereich 'Geibel' und den Bereich 'Maschseequelle'. "Lärmimmissionen von dort können sie nicht beeinträchtigen", heißt es weiter.
Weniger Besucher aufgrund schlechten Wetters
Somit steht dem Fortgang des Festes bis zum 13. August nichts im Wege: Das Maschseefest zieht jährlich eine große Anzahl von Besuchern an. Durch das schlechte Wetter der vergangenen Tage blieben die erhofften Besucherzahlen jedoch deutlich aus. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Öffnungszeiten sind von 14 bis 24 Uhr täglich, sonntags beginnt das Fest sogar bereits um 11 Uhr. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt die geplante Durchführung des Maschseefestes unverändert und kann wie geplant weiterlaufen.
- Pressemitteilung vom Landgericht Hannover vom 9. August 2023