Mehrere Fälle vor Gericht Polizist beleidigt Chefin rassistisch: Urteil
Mehrfach hat sich ein Beamter frauenfeindlich und rassistisch gegenüber seiner Vorgesetzten geäußert. Jetzt hat ein Gericht ein Urteil gesprochen.
Wegen Beleidigung seiner Vorgesetzten hat das Amtsgericht Hameln einen Beamten der örtlichen Polizeiinspektion zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte seine Chefin in einem Chat einer Fahndungsgruppe im Januar viermal rassistisch und sexistisch beleidigt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte.
Zuvor hatte der NDR über den Fall berichtet. Der Polizeibeamte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Der Sprecherin zufolge muss er 8.550 Euro an die Landeskasse zahlen. Das Urteil fiel bereits am 20. Juni, wurde bislang jedoch nicht veröffentlicht. Das Urteil ist jedoch rechtskräftig.
Verhalten der Dienststelle irritiert
Bei der Frau soll es sich um eine Vorgesetzte des Mannes mit türkischen Wurzeln gehandelt haben, so der NDR. Mehrfach habe er sich herablassend und erniedrigend sowie rassistisch geäußert. Welche Äußerungen genau gefallen waren, wurde hingegen nicht deutlich.
Irritierend sei laut Informationen des Norddeutschen Rundfunks, dass die Frau, jedoch nicht die Dienststelle, den entsprechenden Strafantrag gestellt hatte. Die Dienststelle soll sich sogar entschieden gegen den Antrag ausgesprochen haben, so der Bericht. Matthias Kinzel, Leiter der Polizeiinspektion, sprach von einem "Versäumnis", welches er bedauere. Es habe vielmehr ein "Missverständnis" in der Kommunikation mit dem Personalbereich gegeben, sagte er dem NDR.
Polizist hat Glück mit Strafe von 90 Tagessätzen
Dass das Gericht eine "eindeutige Entscheidung" zugunsten der Frau getroffen hatte, begrüße die Gleichstellungsbeauftragte im Landespolizeipräsidium, Britta Jordan, "sehr", sagte sie dem Bericht nach. Sie könne zwar nicht den Einzelfall bewerten, erwarte jedoch, "dass Führungskräfte als Vorbilder deutliche Zeichen gegen dieses Verhalten setzen und alles in ihrer Macht Stehende zur Sanktionierung der Täter und zum Schutz der Betroffenen tun".
Zwar sei der Mann verurteilt worden, jedoch nicht über der Grenze von 90 Tagessätzen. Wäre der Mann zu 91 oder mehr Tagessätzen verurteilt worden, hätte er als vorbestraft gegolten. Wäre der Mann noch in der Ausbildung gewesen, wäre er vom Dienst entlassen worden.
- ndr.de: "Urteil: Polizeibeamter äußert sich frauenfeindlich und rassistisch"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa