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Hannover: Verhandlung um Landeplatz – Windräder oder Ultraleichtflugzeuge?


Klagen gegen Sonderlandeplatz
Windräder vs. Ultraleichtflugzeuge: Wer darf bleiben?

Von t-online, pas

20.06.2023Lesedauer: 2 Min.
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Ein Segelflieger kurvt an einem Windrad entlang (Archivbild): In Niedersachsen stehen sich ein Windenergiebetreiber und der Besitzer eines Segelflugplatzes vor Gericht gegenüber. (Quelle: via www.imago-images.de)
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Am Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht Hannover Klagen gegen einen Landeplatz für Ultraleichtflugzeuge. Droht Gefahr durch die Windräder?

Am Mittwoch werden vor dem Verwaltungsgericht Hannover die Klagen der Samtgemeinde Kirchdorf und eines Windenergieunternehmens verhandelt. Sie sind unzufrieden mit der Genehmigung eines Sonderlandeplatzes für Ultraleichtflugzeuge in der unmittelbaren Umgebung. Das teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit.

Des Inhaber plant auf einem angrenzenden Gebiet einen dauerhaften Landeplatz für vier Ultraleichtflugzeuge. Das Vorhaben war bereits im Jahr 2020 vom Land Niedersachsen genehmigt worden. Das Problem: Die An- und Abflugzone des Landeplatzes liegt im Gebiet der klagenden Samtgemeinde. Diese will dort die Nutzung von Windenergie ausbauen – und das offenbar bereits seit dem Jahr 2018.

Das Windenergieunternehmen "WestWind Energy", das den Windpark Kuppendorf plant, hat Klage gegen die Genehmigung des Landeplatzes erhoben. Eine der Windenergieanlagen wäre direkt im An- und Abflugbereich des Landeplatzes.

Windenergieunternehmen klagt gegen Segelflieger

Auch die Samtgemeinde hatte kritisiert, nicht am Genehmigungsverfahren beteiligt worden zu sein und deshalb Klage eingereicht. Im weiteren Verlauf wurde die Samtgemeinde nachträglich beteiligt, aber ihre Einwände wurden abgelehnt.

Das Windenergieunternehmen schloss sich im Januar 2023 dem Rechtsstreit an und erhob ebenfalls Klage gegen die Genehmigung des Landeplatzes.

Simulationen deuten auf Turbulenzen hin

Die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Ultraleichtflugzeuge sind ein wichtiger Aspekt in der Diskussion um die Genehmigung von Sonderlandeplätzen. Das Fachmagazin "Elektroniknet" weist auf mögliche Gefahrenquellen hin: Zum einen würden Windräder den Ultraleichtflugzeugen den Wind "klauen", da die Windgeschwindigkeit hinter einer Anlage sehr viel geringer ist.

"Fliegen die Flugzeuge in den Bereich hinter dem Rotor, befinden sie sich urplötzlich in einer neuen aerodynamischen Situation", so das Magazin. Zudem könnten die Rotoren Turbulenzen in der Luft erzeugen, die Flugzeuge ebenfalls beeinträchtigen könnten.

Simulationen des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES haben zudem gezeigt, dass die Turbulenzen am Landeplatz Linnich-Boslar geringer sind als die normalen Umgebungsturbulenzen. Allerdings seien die Ergebnisse nicht ohne Anpassungen auf andere Flugplätze übertragbar, da die Geländeumgebung ebenfalls einen starken Einfluss auf den Windfluss habe.

Ursprünglich war die Verhandlung bereits für Anfang März 2023 geplant, aber kurzfristig verschoben.

Verwendete Quellen
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Genehmigung zur Anlage u. zum Betrieb des Sonderlandeplatzes Woltringhausen vom 13.8.2020
  • Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 20. Juni 2023
  • elektroniknet.de: "Windräder – gefährlich für Ultraleichtflugzeuge?"
  • Eigene Recherche
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