Weniger Bürokratie, mehr Sicherheit Niedersachsen bündelt Zuständigkeiten im Waffenrecht
Für das Waffenrecht sind in Niedersachsen ab dem kommenden Jahr deutlich weniger Behörden zuständig. Damit will das Land Sicherheit effektiver gestalten.
In Niedersachsen wird ab dem kommenden Jahr das Waffenrecht neu organisiert: Statt bisher 99 Kommunen sind dann nur noch 47 für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zuständig. Das Innenministerium begründet diese Entscheidung damit, dass eine konzentrierte Aufgabenverteilung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover effektiver sei. "Die strikte Anwendung des Waffenrechts ist elementar für den Schutz der öffentlichen Sicherheit", betont Innenministerin Daniela Behrens.
Besonders bei der Entwaffnung von extremistischen Personen sei eine Schwierigkeit gegeben, die in den größeren Organisationseinheiten besser gelöst werden könne. Das Waffenrecht regelt unter anderem Fragen des Umgangs mit Waffen und Munition, wie beispielsweise den Erwerb, Besitz, Führen, Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel. Die Neuregelung bringt laut dem Ministerium auch Vorteile für Jägerinnen und Jäger.
Etwa 76.000 der 122.000 Menschen im Land, die Waffen besitzen, sind Jägerinnen und Jäger.
- Nachrichtenagentur dpa