Gericht stimmt Eilantrag zu Von der Leyens Problemwolf darf nicht geschossen werden
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Jagd auf den Problemwolf "GW950m" aus dem Burgdorfer Ruder vorerst verboten.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Jagd auf Problemwolf "GW950m" aus dem Burgdorfer Rudel bei Hannover untersagt. Damit stimmte das Gericht einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. zu. Das teilte das Gericht am Freitag per Pressemitteilung mit. Damit wurde die von der Region Hannover erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ausgesetzt, die ohnehin Endes Monats ausgelaufen wäre.
Das Raubtier wurde bekannt, nachdem es im September vergangenen Jahres unter anderem das Pony "Dolly" von der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) in Beinhorn bei Burgdorf gerissen hatte.
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts begründet ihre Entscheidung zum Eilantrag damit, "dass eine vorläufige Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich sei, um zu verhindern, dass durch den Vollzug der Abschussgenehmigung vollendete Tatsachen geschaffen werden". Eine endgültige Entscheidung über den Eilantrag soll noch vor Ablauf der bis zum 31. Januar 2023 befristeten Ausnahmegenehmigung ergehen.
Abschuss-Frist für Problemwolf wäre ausgelaufen
Wie ein Sprecher der Region Hannover t-online bestätigte, gebe es nach wie vor keine Pläne, die Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes zu verlängern. Zuvor hatte die "Neue Presse" über das Auslaufen der Ausnahmegenehmigung berichtet. "GW950" wurde im Herbst vergangenen Jahres zum Abschuss freigegeben – doch bisher gelang der Jägerschaft kein Abschuss.
Wie die Zeitung weiter berichtet, sei der Wolf als Leittier nachweislich an 26 Vorfällen beteiligt gewesen, in deren Folge 64 Tiere getötet und viele weitere verletzt worden sind. Vor allem Schafe zählen zu den Opfern.
Streit zwischen Tierschützern und Jägern
Als Ursula von der Leyens 30 Jahre altes Pony "Dolly" gerissen worden war, begann eine Debatte um den Abschuss des Tieres. Tierrechtsaktivisten leiteten rechtliche Schritte ein. Nun die vorläufige Entscheidung. Der Deutsche Jagdverband (DJV) plädierte zuletzt dafür, den Schutzstatus des Wolfes abzusenken.
34 Wolfsrudel leben derzeit in Niedersachsen – damit ist das Land bundesweit hinter Brandenburg auf dem zweiten Platz.
- Telefonat mit der Pressestelle der Region Hannover
- Mitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 27. Januar 2023
- neuepresse.de: "Problemwolf aus Burgdorfer Rudel: Abschussgenehmigung gilt nur noch fünf Tage" (kostenpflichtig)