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Hannover: Schmerzensgeld nach Beißattacke auf Kleinkind (4)


Vierjährige wollte mit Nachbarshund spielen
Schmerzensgeld nach Beißattacke auf Kleinkind

Von t-online, pas

05.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Mathilda wollte nur mit dem Nachbarshund spielen (Collage): Das Mädchen wurde im Gesicht attackiert.Vergrößern des Bildes
Mathilda wollte nur mit dem Nachbarshund spielen (Collage): Das Mädchen wurde im Gesicht attackiert. (Quelle: Privat)
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Ein Hund greift das junge Nachbarsmädchen an – und verbeißt sich in ihrem Gesicht. Jetzt gibt es etwas Genugtuung für die Familie.

Die Wunden sind schon zum großen Teil verheilt, doch nun bekam die vierjährige Mathilda auch eine kleine Entschädigung für die Attacke des Nachbarhundes zugesprochen: Anwalt Arne Ritter hat zum neuen Jahr 7.000 Euro Schmerzensgeld für das Mädchen erstritten, nachdem ihr Gesicht drei Jahre zuvor durch den Angriff entstellt wurde.

Wie "Bild" zuvor über den Vorfall berichtete, war die Familie am Tag vor Heiligabend bei den Nachbarn zu Besuch. Am Tisch sprachen die Erwachsenen, Mathilda spielte unter dem Küchentisch mit dem geliebten Nachbarshund, zu dem sie bereits eine Beziehung aufgebaut hatte.

"Doch durch die vielen Menschen in der Wohnung war das Tier offenbar viel unruhiger als sonst", berichtet das Blatt. "Plötzlich und ohne Vorwarnung biss das Tier zu", sagt Anwalt Ritter t-online. Ausgerechnet auch noch im Gesicht des Mädchens.

Anwalt gewinnt Rechtsstreit nach drei Jahren

Mathilda musste ins Krankenhaus, es folgten mehrere Operationen. Und ein Rechtsstreit, da die Tier-Haftpflichtversicherung der Halter das geforderte Schmerzensgeld nicht zahlen wollte. Nach drei Jahren nun endlich der Erfolg für Anwalt Ritter und Mathilda. Von dem Geld will die Familie dem Mädchen etwas Schönes kaufen, berichtet "Bild".

Aber sind 7.000 Euro für solche Verletzungen angemessen oder hätte es mehr Geld geben müssen? Anwalt Ritter äußert sich zufrieden: "Hätte das Mädchen eine Entstellung behalten oder auch funktionale Beeinträchtigungen (z. B. Flüssigkeit läuft aus dem Mund) wären bis zu 20.000 Euro denkbar gewesen", sagt Ritter. Die Ärzte hätten jedoch Großartiges geleistet, sodass man heute nahezu nichts mehr sieht, so Ritter.

Dem Mädchen geht es heute wieder gut

"Auch sonstige Dauerschäden sind bis auf eine kleine, fühl- aber nicht sichtbare Verdickung nicht verblieben", sagt der Anwalt. Daher seien die 7.000 Euro das bestmögliche Ergebnis.

Wie geht es Mathilda heute? "Dem Mädchen geht es heute, Gott sei Dank, wieder gut", sagt Ritter. Anderenfalls hätte sie zwar mehr Geld erhalten, aber das hätte den Schäden wie Entstellung oder Funktionseinbußen nicht aufwiegen können, gibt Ritter zu bedenken.

Verwendete Quellen
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