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Prozess in Hamburg: Freier verletzt und ausgeraubt? Wohl Freispruch für Prostituierte


Prozess in Hamburg
Freier verletzt und ausgeraubt? Wohl Freispruch für Prostituierte

Von dpa
Aktualisiert am 03.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Die zwei angeklagten Frauen warten mit ihren Anwälten in einem Hamburger Gerichtssaal: Sie sollen unter anderem im Juli 2019 einem Kunden Geld, Handy und Bankkarten abgenommen haben.Vergrößern des BildesDie zwei angeklagten Frauen warten mit ihren Anwälten in einem Hamburger Gerichtssaal: Sie sollen unter anderem im Juli 2019 einem Kunden Geld, Handy und Bankkarten abgenommen haben. (Quelle: Ulrich Perrey/dpa-bilder)
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Der Prozess um zwei Prostituierte, die zwei Männer erpresst und ausgeraubt haben sollen, musste unterbrochen werden. Weil ein Zeuge sich widersprochen hat, wird ein Freispruch wahrscheinlich.

In einem Prozess gegen zwei Prostituierte wegen räuberischer Erpressung von zwei Freiern hat das Amtsgericht Hamburg in einem Fall einen Freispruch angedeutet.

Einer der Freier im Alter von 27 Jahren verwickelte sich am Donnerstag bei seiner Zeugenaussage in Widersprüche. Daraufhin erklärte das Schöffengericht, dass eine Verurteilung auf dieser Basis nicht möglich sei. Der zweite Freier folgte seiner Ladung nicht. Das Gericht verhängte darum ein Ordnungsgeld von 300 Euro, ersatzweise drei Tage Haft, und unterbrach den Prozess.

Hamburg: Intimbereich mit Salzsäure und Desinfektionsmittel verletzt

Einer der beiden Angeklagten im Alter von 23 Jahren war vorgeworfen worden, zusammen mit einer anderen Prostituierten den 27-Jährigen in seiner Wohnung in Hamburg-Bergedorf aufgesucht und ihn mit einem Gemisch aus zwölfprozentiger Salzsäure und Desinfektionsmittel im Intimbereich besprüht zu haben. Dabei habe er brennende Schmerzen erlitten. Als der 27-Jährige sein Geld zurückverlangte, habe die Angeklagte ein Messer aus ihrer Handtasche genommen und gedroht, ihn abzustechen. Als Zeuge schilderte der Freier den Ablauf der Geschehnisse am 4. Juli 2020 anders als bei der Polizei.

Laut Anklage hatte die 23-Jährige bereits am 26. Juli 2019 gemeinsam mit der 28 Jahre alten Mitangeklagten einen anderen Freier beraubt. Sie soll den Mann in der Herbertstraße auf St. Pauli angesprochen und in ein Zimmer in der Nähe gelockt haben. Dort versperrte sie die Tür und forderte die PIN-Nummer seiner Bankkarte. Sie habe gedroht, die Türsteher zu alarmieren. Der eingeschüchterte Freier habe die Nummer angegeben, woraufhin die Angeklagten 890 Euro von seinem Konto abhoben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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