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Muslim Interaktiv: Islamisten-Demo in Hamburg – "Verbot ist nicht möglich"


Forderung nach einem Kalifat
Islamisten-Demo in Hamburg: "Verbot ist nicht möglich"

Von t-online, hof

14.10.2024 - 17:30 UhrLesedauer: 2 Min.
Etwa 1600 Menschen haben am Steindamm unter dem Tenor "Stoppt den Genozid gegen unsere Uigurischen Geschwister in Ostturkistan" demonstriert.Vergrößern des BildesEtwa 1.600 Menschen haben am Steindamm unter dem Tenor "Stoppt den Genozid gegen unsere Uigurischen Geschwister in Ostturkistan" demonstriert. (Quelle: HamburgNews/NA)

Am vergangenen Samstag haben erneut Islamisten mitten in Hamburg demonstriert – diesmal allerdings unter strengen Auflagen. Warum ein Verbot nicht möglich ist.

Erneut sorgt eine von Islamisten organisierte Demonstration im Hamburger Stadtteil St. Georg für Empörung. Etwa 1.600 Teilnehmer, darunter größtenteils junge Männer, gingen am Samstagabend auf die Straße, zeigten Schilder mit der Aufschrift "Kalifat im Nahen Osten" und riefen immer wieder "Allahu akbar".

Angemeldet hatte die Demonstration Joe Adade Boateng, Anführer der islamistischen Bewegung "Muslim Interaktiv". Die Organisation ist eng verbunden mit der verbotenen "Hizb ut-Tahrir" und wird schon seit Langem vom Verfassungsschutz beobachtet. Tenor am vergangenen Samstag war: "Stoppt den Genozid gegen unsere Uigurischen Geschwister in Ostturkistan".

Muslim Interaktiv sieht Kalifat als "Lösung"

Schon im vergangenen April hatte "Muslim Interaktiv" bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, als Teilnehmer bei einer Demonstration in St. Georg ganz offen die Errichtung eines Kalifats als "Lösung" gefordert hatten. Und auch dieses Mal war das Unverständnis darüber groß, so eine Demonstration überhaupt zuzulassen.

Auf Anfrage von t-online teilte ein Polizeisprecher mit: "Die Prüfung durch die Versammlungsbehörde hat ergeben, dass ein Verbot nicht möglich ist." Das in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit stelle einen Grundpfeiler der Demokratie dar. Eine Versammlung könne nur verboten werden, wenn davon auszugehen ist, dass Leib oder Leben oder Güter von besonderem Wert gefährdet sind.

Versammlung lief "ohne besondere Vorkommnisse"

Dem Anmelder wurden allerdings strenge Auflagen und Hinweise erteilt: Jegliche "verbotene Symboliken und Strafbarkeiten im Zusammenhang mit der Billigung oder Glorifizierung der Angriffe auf Israel" waren untersagt. Etwa die israelische Flagge zu verbrennen oder das Existenzrecht Israels infrage zu stellen. Auch die Forderung nach einem Kalifat in Deutschland und ein martialisch militärisch geschlossenes Auftreten wurden verboten.

Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort. Die Versammlung verlief letztlich "ohne besondere Vorkommnisse".

Verwendete Quellen
  • Anfrage an die Polizei Hamburg
  • Reporter vor Ort
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