Mit seiner EC-Karte hob sie Geld ab Krankenschwester beklaut sterbenden Mann – Urteil
Eine Krankenschwester bestiehlt einen Sterbenden im Krankenhaus. Vor Gericht wird sie verurteilt.
Eine 32-jährige Krankenschwester aus Hamburg ist am Dienstag vom Landgericht Medienberichten zufolge wegen schweren Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das berichten der NDR und das "Abendblatt".
Vor drei Jahren hatte die demnach Angeklagte im Albertinen Krankenhaus einem sterbenden Patienten das Portemonnaie entwendet. Der Mann war nach einem Herzinfarkt mit dem Rettungswagen eingeliefert worden. Als er auf einer Trage an der Krankenschwester vorbeigetragen wurde, fiel seine Geldbörse zu Boden. Die 32-Jährige hob sie auf und steckte sie ein, während sich alle anderen um den Patienten kümmerten.
Krankenschwester hob Geld des Sterbenden ab
Vor dem Landgericht räumte die Angeklagte die Tat ein. Sie gab auch zu, in den darauffolgenden Tagen mit der EC-Karte des Bestohlenen Geld abgehoben zu haben, während dieser im Sterben lag. In das Urteil flossen laut dem NDR weitere Vergehen ein: Die Angeklagte hatte Krankschreibungen gefälscht und unrechtmäßig Krankengeld von ihrer Versicherung bezogen.
Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts, das eine Gefängnisstrafe vorsah, wurde demnach damit abgemildert. Die Krankenschwester hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.
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- abendblatt.de: "Krankenschwester bestiehlt Todkranken auf Weg zur Intensivstation" (kostenpflichtig)