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Ab 2. April
Diese Corona-Regeln gelten künftig in Hessen


Aktualisiert am 29.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Mundschutz-Maske und FFP2 Maske in freier Natur (Symbolbild): Künftig soll die Maskenpflicht nur noch an bestimmten Orten gelten.Vergrößern des Bildes
Mundschutz-Maske und FFP2 Maske in freier Natur (Symbolbild): Künftig soll die Maskenpflicht nur noch an bestimmten Orten gelten. (Quelle: Martin Wagner/imago-images-bilder)
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Ab Samstag sollen die Corona-Regeln auch in Hessen gelockert werden: Masken- und Testpflicht entfallen weitestgehend und auch der Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus soll bald der Vergangenheit angehören. Ein Überblick.

Maskenpflicht beim Einkaufen, beschränkte Zuschauerzahlen – diese und viele weitere Corona-Maßnahmen sollen ab Samstag nicht mehr gelten. Das gaben Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) am Montag in Wiesbaden bekannt.

Damit hat sich die schwarz-grüne Landesregierung widerwillig dem Bundesinfektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition in Berlin gefügt. "Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Das Coronavirus wird uns auch noch weiter beschäftigen", so Volker Bouffier.

Er rief die hessische Gesellschaft dazu auf, dass jedes einzelne Infektionsrisiko vermieden werden solle. "Die neuen Regeln bedeuten mehr Freiheiten, aber somit auch mehr Eigenverantwortung in der Hand unserer Bürgerinnen und Bürger", so Bouffier.

Folgende Corona-Maßnahmen gelten ab dem 2. April

Maskenpflicht gilt nur noch in:

  • Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten),
  • Alten- und Pflegeheimen,
  • Pflege- und Rettungsdiensten,
  • Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr),
  • Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

Testpflicht

  • Sie gilt nur noch für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften
  • Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich
  • Bewohnertestungen (insbesondere in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen gegebenenfalls anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler werden weiterhin dreimal wöchentlich getestet.
  • Einrichtungen wie Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden

Die Regel gelten zunächst bis zum 29. April. Mit den Lockerungen in Hessen sollen auch die Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie, im Hotel oder in der Diskothek entfallen. Dort gelten bis zum 2. April noch die 3G-, 2G- und 2G-Plus-Regel. Nach Samstag muss also weder eine Impfung noch Test in den Bereichen vorgelegt werden.

Hessen wird kein Hotspot

Die im Bundesgesetz beschriebenen Hotspot-Regelungen sind nach Auffassung der Landesregierung derzeit nicht umsetzbar. "Die Vorgaben sind so hoch bzw. diffus, dass sie faktisch ins Leere laufen. Eine rechtssichere Regelung ist nicht möglich. Wir beobachten deshalb intensiv den weiteren Verlauf der Pandemie, um soweit möglich und notwendig weitere Regelungen zu treffen", so der Ministerpräsident und der Gesundheitsminister.

Verwendete Quellen
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