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Frankfurt: Schwarzfahrer stößt Frau auf S-Bahn-Gleis und Bewährungsstrafe


Frankfurter Amtsgericht
Schwarzfahrer stößt Frau in Gleisbett – Bewährungsstrafe

Von dpa
03.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine S-Bahn steht an einem Bahnhof (Symbolbild): Der Mann hatte die Frau bei seiner Flucht geschubst.Vergrößern des Bildes
DEU, Deutschland, Hessen, NeuEine S-Bahn steht an einem Bahnhof (Symbolbild): Der Mann hatte die Frau bei seiner Flucht geschubst.Isenburg, 28.11.2020: Bahnhof Zeppelinheim an der Bahnstrecke Mannheim - Frankfurt am Mai (Quelle: Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)
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Als er in der Bahn ohne Ticket erwischt wurde, versuchte ein 47-Jähriger in Frankfurt zu flüchten. Dabei stieß er eine Frau vom Bahnsteig ins Gleisbett. Nun wurde er dafür verurteilt.

Diese Bahnfahrt endete teuer für einen Schwarzfahrer aus Frankfurt: Nachdem er auf der Flucht vor Kontrolleuren eine Frau auf ein S-Bahn-Gleis gestoßen hat, ist der Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Darüber hinaus muss der 47-Jährige 2.680 Euro an das Opfer zahlen. Rechtlich ging das Gericht von Körperverletzung und räuberischer Erpressung aus.

Der Angeklagte hatte im Januar 2021 zunächst eine abgelaufene Zeitkarte vorgezeigt und sich danach auf dem Bahnsteig der S-Bahn-Station am Frankfurter Flughafen geweigert, seine Personalien zu nennen.

Bei der anschließenden Flucht stieß er so unglücklich mit der an der Auseinandersetzung völlig unbeteiligten Frau zusammen, dass die 61-Jährige kopfüber in das Gleisbett fiel und bewusstlos liegenblieb. Mehrere Passanten sprangen ihr nach und hoben die Frau wieder heraus – sie musste einen Tag im Krankenhaus bleiben.

Vor Gericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Eine Erklärung für sein aggressives Verhalten hatte er nicht. Die Amtsrichterin hielt ihm zugute, dass er nur eine "geringe körperliche Einwirkung" auf die Frau ausgeübt habe. Als räuberische Erpressung wurde ihm der Versuch ausgelegt, sich durch Flucht mit Gewalt der drohenden Geldbuße von 60 Euro zu entziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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